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11. Januar 2016: Von  an Willi Fundermann
Die relevanten Verträge, Regulations und wie sie alle heissen, basieren meines Wissens alle am Ende auf Beziehungen zwischen Staaten als Legaleinheiten. Die EU hat (noch? - die Diskussion führen wir hier hoffentlich nicht) keinen internationalen Status eines Staates, es ist also erst einmal nur eine Organisation, wie hunderte andere auch. Auch wenn unter den EASA Bestimmungen eine Übereinkunft getroffen wurde, bei der die Nationalstaaten Europas sich gegenseitig die Geltung der Lizenzen anerkennen, hat das immer noch keinen Status im Sinne des Aktes eines Staates. Die Reichweite ist also nur inner-europäisch und man kann jedes EASA zugelassene Flugzeug im Rahmen seiner Privilegien in jedem EASA-Land (weil es ja das Staatsgebiet der EU nicht gibt) fliegen. Alleine die Tatsache, dass wir von "EASA-Ländern" sprechen, zeigt das schon. Die EASA Part.FCL Lizenzen werden konsequenterweise deshalb immer noch von Deutschland, Frankreich, Spanien etc ausgestellt und nicht von der EU, die das mangels Staatsseins eben gerade nicht kann. Insofern ist zum Beispiel die Haltung der FAA, finde ich, nachvollziehbar und korrekt. Was interessiert die Amerikaner eine inner-europäische Übereinkunft?
11. Januar 2016: Von Alexander Pichler an  Bewertung: +4.00 [4]

Guten Tag zusammen,

aus diesem gegebenen Anlass, habe ich heute Vormittag mit EASA in Köln telefoniert.

Dabei habe ich die Frage ganz klar und eindeutig gestellt.

Das Fliegen eines N registrierten Flugzeuges mit einer EASA Lizenz (ausgestellt durch die nationale Behörde) ohne vorhandene FAA Lizenz in allen EASA Mitgliedsstaaten basierend auf PPL/VFR/IFR.

Die Antwort der "EASA" (eher der Person am Telefon) telefonisch war hierzu ganz eindeutig.

Die EASA würde damit kein Problem haben bzw. keines erkennen können, solange dies mit einer EASA Lizenz geschieht, innerhalb der Lufträume der EASA Mitgliedsstaaten.

Daraufhin verwies ich an das Statement der FAA in einem offiziellen Schreiben, wenige Posts weiter oben.

Die EASA sagte: "Was mit N registrierten Flugzeugen im EASA Luftraum geschehe, wäre keine Angelegenheit der FAA".

Für mich persönlich scheint dies "zu schön um wahr zu sein".

Auf die Bitte hin hierfür eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, wurde ich gebeten der EASA ein Mail zu schicken.

Ich bin gespannt und warte auf die offizielle Rückmeldung.

LG,

Alex

11. Januar 2016: Von Ulrich V. an Alexander Pichler
Könntest du in der Mail evtl. auch optional den LAPL erwähnen???
11. Januar 2016: Von Alexander Pichler an Ulrich V.
Werde ich dem E-Mail hinzufügen.
11. Januar 2016: Von Markus Doerr an Ulrich V.
LAPL ist kein ICAO PPL, daher wird den nicht mal die FAA als Lizenz anerkennen.
Also mit LAPL ist nix außer EASA reg zu fliegen.

11. Januar 2016: Von Ulrich V. an Markus Doerr
@Markus Auf welcher Quelle beruht deine Überzeugung?
Im PuF-Artikel zu den Lizenzen wurde das zwar so geschrieben, aber mir ist keine Quelle bekannt.
Das RP geht davon aus, dass es geht, ist sich aber nicht sicher!
Die Juristen von DFS und AOPA konnten die Frage nicht beantworten.
Die FAA schreibt auch nur von einer im Land ausgestellten Lizenz!

Kann aber natürlich so sein!
11. Januar 2016: Von Markus Doerr an Ulrich V. Bewertung: +1.00 [1]
Es steht doch ganz vorne auf dem LAPL drauf, dass diese Lizenz nicht dem ICAO Standard entspricht.
11. Januar 2016: Von Richard Georg an Ulrich V.
Fliegt doch mit was ihr wollt. Bei einer Kontrolle mit Anzeige wird dann das Gericht endgültig entscheiden was richtig ist und eine Rechtsschutzversicherung habt ihr doch alle.

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