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15. September 2015: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist so nicht ganz richtig.

Über Zulässigkeit des Antrags auf opt-out entscheidet nicht der Mitgliedsstaat.

Das Problem ist - wenn jetzt Italien z.B. keinen Antrag auf opt-out gestellt hat, aber dennoch den Einflug nur mit US-Lizenz billigt - dann verstößt Italien gegen EU-Recht. Soweit so gut. Was passiert aber, wenn Du mit einem US-PPL in einem N-Reg-Flieger in Italien verunfallst? Die Versicherung wird möglicherweise darauf hinweisen, dass Du ohne gültige Lizenz im Sinne der Gesetzeslage unterwegs warst. Unabhängig davon, ob Italien das sanktioniert oder nicht.

Ob Italien das opt-out beantragt hat oder nicht, kann man aber auf Grund der Liste nicht mit Bestimmtheit sagen, da sie ja möglicherweise einfach nicht aktualisiert wurde.


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