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Luftrecht und Behörden | PPL=FAA-EASA-FAA-EASA???  
21. August 2015: Von Istvan Toth 
Bestimmt ist das Thema schon besprochen worden, nur hab's ich verschwitzt:
- ich habe eine FAA Flugschein, fliege nur mit N registrierten Maschinen und lebe in Italien
- ich weiss, dass FAA Piloten demnächst auch einen EASA Schein machen müssen
- das Gesetz ist in unterschiedliche Ländern immer wieder zurückgestellt worden
FRAGE: wo kann ich sehen in welchen Ländern das Gesetz inzwischen schon gültig ist, bzw angewendet wird?
Danke (und tut mir wirklich leid wenn das Thema schon abgehackt ist)
13. September 2015: Von Istvan Toth an Istvan Toth
Komisch, niemand hat geantwortet… Muss die Frage falsch gestellt haben, den dies interessiert glaube ich wirklich jeden.
OK, dann eben Deutschland, Schweiz und Oesterreich, wie ist es da? Darf ich von Italien kommen mir einem N registrierten Flugschein nach Deutschland fliegen?
13. September 2015: Von Friedhelm Stille an Istvan Toth Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

Habe (bisher) auch nur den US-PPL und fliege ausschließlich N-Reg.

ja, mit dem FAA PPL/CPL/ATPL darfst Du mit einem N-registrierten Flugzeug in Deutschland unterwegs sein, zumindest bis Ende März 2016.

Deutschland hat zum wiederholten Male eine Ausnahmegenehmigung (Opt-Out) beantragt und bewilligt bekommen.

Gilt übrigens auch für die Schweiz.

Gruss

Friedhelm Stille

14. September 2015: Von Carmine B. an Istvan Toth
Hallo Istvan,

guckst Du hier:


Gruß,
Carmine
14. September 2015: Von Istvan Toth an Carmine B.
Danke an Alle! So habe ich noch bis März Zeit :)
14. September 2015: Von Istvan Toth an Carmine B.
Aber eine Frage habe ich doch noch. Wenn ich hierhin tippe

https://aopa.de/aktuell/eu-verlaengert-opt-out-fuer-inhaber-von-lizenzen-aus-drittstaaten-bis-april-2016.html

dann steht hier dass in Italien man nicht fliegen dürfte ohne einen Zusatzschein. Nach meiner Info ist dies bestimmt für Italien und auch für Ungarn nicht zutreffend denn da darf man mit einem US PPL fliegen.

Manchmal verstehe ich Leute die paranoisch werden über die EU...
14. September 2015: Von Erik N. an Istvan Toth
Weil die EASA das ja nich entscheiden darf, sondern jeder Staat seinen eigenen Sch..... macht, wie früher.
15. September 2015: Von Lutz D. an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Das ist so nicht ganz richtig.

Über Zulässigkeit des Antrags auf opt-out entscheidet nicht der Mitgliedsstaat.

Das Problem ist - wenn jetzt Italien z.B. keinen Antrag auf opt-out gestellt hat, aber dennoch den Einflug nur mit US-Lizenz billigt - dann verstößt Italien gegen EU-Recht. Soweit so gut. Was passiert aber, wenn Du mit einem US-PPL in einem N-Reg-Flieger in Italien verunfallst? Die Versicherung wird möglicherweise darauf hinweisen, dass Du ohne gültige Lizenz im Sinne der Gesetzeslage unterwegs warst. Unabhängig davon, ob Italien das sanktioniert oder nicht.

Ob Italien das opt-out beantragt hat oder nicht, kann man aber auf Grund der Liste nicht mit Bestimmtheit sagen, da sie ja möglicherweise einfach nicht aktualisiert wurde.


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