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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. September 2015: Von Friedhelm Stille an Istvan Toth Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,

Habe (bisher) auch nur den US-PPL und fliege ausschließlich N-Reg.

ja, mit dem FAA PPL/CPL/ATPL darfst Du mit einem N-registrierten Flugzeug in Deutschland unterwegs sein, zumindest bis Ende März 2016.

Deutschland hat zum wiederholten Male eine Ausnahmegenehmigung (Opt-Out) beantragt und bewilligt bekommen.

Gilt übrigens auch für die Schweiz.

Gruss

Friedhelm Stille


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