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10. Oktober 2014: Von Mich.ael Brün.ing an Markus Doerr Bewertung: +5.00 [5]
Natürlich finden wir immer Situationen, die nicht ganz einfach und offensichtlich sind. Der Motorsegler kann von meinem Anflug nichts wissen, ich muss und werde ihm ausweichen. Das ist aber in 6 NM final mit Sichtflugbedingungen auch nicht wirklich ein Problem. Die Bahn treffe ich an dieser Stelle auch mit 1NM Offset noch.

Sorry, Markus, wenn ich Deine konkrete Frage jetzt zum Anlass nehme, um mich über eine allgemeine, gesellschaftliche Erscheinung zu beklagen. Warum müssen wir immer nach der - noch so unwahrscheinlichen - Ausnahme suchen, in der eine Regel nicht funktioniert - und damit dann argumentieren, die Regel wäre schlecht oder unvollständig? Genau aus diesem Grund haben wir ein komplett überbordendes Regelsystem. Wenn man Regeln so verstehen würde, dass sie einem eine gute Basis für geordnetes Miteinander geben und aber in bestimmten Ausnahmesituationen einfach mit gesundem Menschenverstand gepaart mit einem Quentchen Rücksicht davon abweicht, dann käme es nicht zu einem Wust von Ausnahmeregelungen und Ausnahme-von-der-Ausnahme-Regeln.

Ja, Thore, das ist genau Deine Rede. Ich glaube, wir sind uns im Grundsatz einig. Aber ich finde eben, dass RMZ und der Luftraum E darüber noch an dem Punkt sind, wo ein gesundes Miteinander mit Augenmaß geregelt wurde.
Michael
10. Oktober 2014: Von Markus Doerr an Mich.ael Brün.ing
Das ist gar kein gestelltes Beispiel und so passiert. Das der Motorsegler gar nicht da sein sollte (zwischen Layers mit weniger als 1000ft Abstand zu dem Layer darüber und darunter) hat auch nicht geholfen.
Ich bin völlig bei dir mit den Regeln. Ich bin eher der Meinung es gibt zu viele Regeln und der Luftraum E auf 1000ft ist einfach zu viel.
Ich sag ja, hier in UK geht das auch ohne E. Da ist an meinem Heimatplatz der ganze Anflug in G.


10. Oktober 2014: Von Thore L. an Mich.ael Brün.ing
Die DFS schreibt übrigens (auch) zu dem Thema IFR und Luftraum E:

IFR Flüge haben im Luftraum E kein generelles Vorflugrecht! Es gelten die
Ausweichregeln gem. LuftVO. Das Vorflugrecht von Segelflugzeugen, Hängegleitern,
Gleitsegeln, Ballone und Schleppverbänden ist zu beachten.
Dies gilt nicht nur, wenn der IFR Flug auf Radarführung ist, sondern auch
dann, wenn sich der IFR Flug auf einem IFR Verfahren, z.B. einer SID oder
STAR befindet. Um eine gefährliche Annäherung (sog. Airprox) zu verhindern,
ist von der SID oder der STAR abzuweichen und ATC zu unterrichten.

Das gilt natürlich auch in G (wenn demnächst IFR in G geflogen wird), und IFR Verfahren sind auch Anflüge.


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