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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. April 2014: Von Richard Georg an Pat Wie Bewertung: +2.00 [2]
Ich glaube, jeder Fluglehrer sollte wissen was er kann und was er darf. Meine letzte Erfahrung mit Spornradflugzeugen ist von 1972 mit eine C170. Damit darf und kann ich keine Unterschiedsschulung oder Vertrautmachung auf Spornradflugzeuge machen.
4. April 2014: Von Pat Wie an Richard Georg
Volle Zustimmung! Peter sucht aber nach der seiner Meinung nach fehlenden rechtlichen Grundlage für die Unterschiedsschulung. Ich sehe halt nicht das etwas fehlt. Es steht auch nirgends, was ich als Fluglehrer an Flugerfahrung in den letzten Monaten brauche um zu schulen...

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