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21. Juli 2013: Von Johannes Göbel an 
Für alle “Umsetzungs-Verweigerer” und die,die von sich behaupten die "klare Rechtslage zu kennen (besonders die Herren Hermann & Hasenmüller):

Das Dokument der Europäischen Kommission mit der Nr. D028098/01 beinhaltet den Vorschlag für die hier zur Diskussion stehende EU-Verordnung und ist überschrieben mit Commission Regulation (EU) No...../....


Auf der offiziellen Seite der EU steht zu Regulation:

A "regulation" is a binding legislative act. It must be applied in its entirety across the EU.


Für die, die es auch in Deutsch haben möchten, ebenfalls von der offiziellen EU-Site:

"Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, den alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen".

(Und nicht der EU-Übersetzungdienst, wie Herr Hermann oben schreibt......)

21. Juli 2013: Von Achim H. an Johannes Göbel
Genau das sagen wir aber Sie scheinen es nicht kapieren zu wollen Herr Göbel. Sehen Sie ruhig einen Widerspruch und verfahren Sie nach Ihrem Weltbild, das scheint mir ja recht gefestigt zu sein.

Übrigens sind alle Sprachversionen der Verordnungen gleichwertig. Wenn der Übersetzungsdienst etwas falsch ins Deutsche übersetzt, dann ist das erst einmal geltendes Recht.
21. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Achim H.
Nein, so ein Unsinn ist auch nicht zu kapieren. Was steht da weiter oben aus den Tasten von Herrn Hermann, dem Sie sich ja offensichtlich vollumfänglich anschliessen:

Nochmal in aller Deutlichkeit:das Wort "Umsetzung" hat im Zusammenhang mit EU-Verordnungen keinen Sinn. Da wird nichts umgesetzt. Das gilt einfach. Und für die Übersetzungen ist der Ubersetzungsdienst der Kommission zuständig.

21. Juli 2013: Von Achim H. an Johannes Göbel
Klar, denn ich schreibe ja auch

Die zweite Rechtsquelle sind die Verordnungen. Diese gelten sofort und unmittelbar als direktes Recht in allen Mitgliedsstaaten. Es findet keine Umsetzung in lokales Recht statt und dort wo es lokales Recht bereits gibt, bricht die EU-Verordnung prinzipiell das lokale Recht

Mit dieser Aussage behaupte ich natürlich eindeutig -- wie von Ihnen vorgeworfen -- das Verordnungen erst in lokales Recht umgesetzt werden müssen. Danke dass Sie mich auf meine geistige Verwirrung hingewiesen haben!

Das Wort "Umsetzung" hat übrigens durchaus seine Berechtigung bei EU Verordnungen, denn ein anderes Wort für Umsetzung ist "Implementierung" und damit sind die Verwaltungsprozesse gemeint, die angepasst bzw. neu eingerichtet werden, um dem neuen geltenden Recht Rechnung zu tragen. Wenn ich plane ein Bier zu trinken, dann sieht die Umsetzung so aus, dass ich zum Kühlschrank gehe und mir eines raushole.
21. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Achim H.
Schön, lieber Herr Hasenmüller, dass sie verstanden haben, wie Sie an Ihr Bier kommen. Ist aber leider völlig uninteressant im Zusammenhang mit dem Zustandekommen von Gesetzen und Verordnungen. Wenn Sie aber auf dem Weg zum Kühlschrank an einer in Deutschland gültigen Rechtsnorm vorbeikommen, z.B. an der LuftVO, dann lesen Sie mal dort ganz oben zu Beginn, was dort steht:

Amtlicher Hinweis des Normgebers auf EG-Recht:
Umsetzung der EGRL 36/2004 (CELEX Nr: 304L0036) vgl. G v. 24.5.2006 I 1223

Vielleicht konsolidieren sich dann allmählich auch Ihre Weltbilder dahingehend, dass ohne "Umsetzung" nix geht. Über Implementierung spricht keiner in diesem Zusammenhang, ebenso wenig wie über Kühlschrank und Bier.
21. Juli 2013: Von Lutz D. an Johannes Göbel
...oh Mann. Schauen Sie, wenn Sie einen Learjet fliegen wollen, dann brauchen Sie eine Lizenz. Oder zumindest die entsprechende Kompetenz. Das würde jeder sofort einsehen. Wieso glaubt ein Haufen Leute, völlig ohne Kompetenz, Erfahrung oder Leistungsnachweis, sich besser in Politik und Rechtssetzung auszukennen, als entsprechende Fachleute? Anyway, ein letzter Versuch - was Sie in Ihrem letzten Post zitieren, ist eine RICHTLINIE. Diese muss natürlich erst durch nationale Rechtsnormen umgesetzt werden (auch hier gibt es bei Versäumnissen der MS Ausnahmen, zB, hat der EuGH schon vor fast 40 Jahren in der RS van Duyn ausformuliert, noch zehn Jahre eher in der Sache van Gend en Loos die allg. unmittelbare Wirkung). Die vorliegende Sache wird für den Laien verkompliziert, weil die 'Commission Regulation', die uns Kostenteilung in der Bonanza bringt, eigentlich kein legislativer, sondern ein exekutiver Rechtsakt im Komitologieverfahren ist. Kann man Champagner eigentlich mit der Post schicken oder muss ich den irgendwie abholen? Und wenn letzteres - wer kommt gegen Kostenteilung mit? ;)
21. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Johannes Göbel
Wenn Ihnen Lutz etwas erklärt über die EU - dann glauben Sie es doch einfach. Bitte..
21. Juli 2013: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
Vielleicht ist das auch alles nur ein sprachliches Mistverständnis und wir sprechen nicht über Umsetzung, sondern über Auslegung. Das freilich, hätte das BMVBS auch tun können. Man hätte von vornherein sagen können, dass basic regulation in Verbindung mit der JAR-FCL VO nur so gemeint sein können, dass Kostenteilung gar nicht betroffen ist. Die Gastflugsverbotsdiskussion wird ja in anderen Ländern, wie zB UK gar nicht so geführt. Und in Belgien feiern die Piloten - hier war Kostenteilung national immer untersagt (was in der Realität nicht viel bedeutete). Richtig ist auch - da kann man nur zweimal unterstreichen, was Wolff schreibt - die Auslegung durch die deutsche CAA ist im Vergleich zur Auslegung durch Versicherungskonzerne ohne Belang. Insofern - freuen wir uns einfach über die kommende Klarstellung. Neben den Gastflügen ist da wirklich auch für Flugtags- und Wettbewerbspiloten eine Menge dabei.
25. Juli 2013: Von Johannes Göbel an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: -3.33 [7]
In wie "Lutz" schreibt, erkenne ich nur selbst diagnostizierte Omnikompetenz. Keine Grund ihm zu "glauben". Ich habe diese Kompetenz nicht, weder omni noch Kraft Selbstdiagnose. Ich kann aber eines: Recherchieren. Und die angezapften Quellen sagen etwas anderes als "Lutz".
Wettschulden sind übrigens Ehrenschulden, zu denen ich stehe, wenn der Wettpartner Ehre verdient....
25. Juli 2013: Von Flieger Max L.oitfelder an Johannes Göbel Bewertung: +1.00 [1]
Ich kann aber eines: Recherchieren. Und die angezapften Quellen sagen etwas anderes als "Lutz".


Vielleicht kommt es ja auch darauf an, WIE man anzapft und dass man keine Richtlinie als Beispiel anführen sollte?

Dass eine "Richtlinie" im Gegensatz zur "Verordnung" (die unmittelbar gilt) erst einer Umsetzung bedarf habe sogar ich als juristischer Laie kapiert.

Was Lutz betrifft: Natürlich steht es Jedem frei grundsätzlich die Kompetenz im ausgeübten Berüf anzuzweifeln. Ob es auch Sinn macht steht auf einem anderen Blatt und ich finde es auch furchtbar nett wenn mir jemand erklärt wie man einen Airbus fliegt.
25. Juli 2013: Von Lutz D. an Flieger Max L.oitfelder
...den Teil mit der Ehre fand ich jetzt nur noch bedingt lustig. Der Rest war aber schon unterhaltsam.

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