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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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28. Februar 2013: Von Peter Schneider an Erwin Pitzer
Ja, das haste vielleicht etwas zu verkürzt ausgedrückt. E-Zulassung als Einzelstück oder N-Registrierung? Der Aufwand ist eben nicht trivial und die Schrauben darf man in der VVZ drehen, danach aber nicht mehr.
28. Februar 2013: Von Erwin Pitzer an Peter Schneider
ein in deutschland von einem deutschen gebautes experimental schliesst eine N-registrierung kategorisch aus.
die 2-jährige bauzeit war sehr schön, (es war schon mein 2-projekt), aber die prüfung für das lärmzeugnis, in zusammenarbeit mit der OUV, war doch eher trivial.

als selbbauer darf ich sehr wohl, auch nach der vvz, an einigen schrauben drehen.
ich hab alle jahresnachprüfungen selbst durgeführt, alle servicearbeiten, reparaturen und instandhaltungen dokumentiert und in zusammenarbeit mit einem ltb abzeichnen lassen.

@viktor molnar:
"Mühlbauer eher nicht kooperativ"

das kann ich so nicht stehen lassen.
ich habe mit gerd mühlbauer persönlich, (gerd mühlbauer ist auch OUV-mitglied), die erforderlichen massnahmen besprochen, wie sie dann auch zum erfolg geführt haben.
28. Februar 2013: Von Timm H. an Erwin Pitzer
Hallo, vielen Dank erst mal für euren Input!
Zur Klärung:
Flieger ist D-Reg und hat nen Gomolzig Schalldämpfer sowie 2-Blatt-Prop und hat aktuell kein Lärmzeugnis.
Wenn eins da wäre könnte man wie oben beschrieben fliegen, wenn auch z.T. min 60 Min. was aber ok wäre.
Jedenfalls alles besser als jetzt...
28. Februar 2013: Von Lutz D. an Timm H.
Zu den 60min - alternativ kannst Du auch einen touch&go auf einem Nachbarplatz machen...gerade wenn Du Kunstflugtraining machst, ist das eine Alternative zwei sorties planen und dann einfach die Pause auf dem Nachbarplatz machen...Musst also nicht zwingend 60min in der Luft bzw. 60min weg sein....
28. Februar 2013: Von Timm H. an Lutz D.
Hm, genau das haben wir alle in der Vergangenheit auch so gemacht, aber das ist leider Vergangenheit!
Im Gesetz steht auch kanz klar nicht unter 60 Min.
Ob du irgendwo landest oder nicht ist da (leider) irrelevant.
Natürlich muss man nicht zwingend 60 Min in der Luft sein, das ist klar!
28. Februar 2013: Von Lutz D. an Timm H.
Hmm, stimmt! Gerade nochmal nachgelesen. Na, dann eben doch mit aussteigen und Kaffee trinken :( Vielleicht kann man die Einschränkung mit der sicheren Flugdurchführung verwenden - wie ist denn der Tank in der Christen Eagle aufgebaut? In der Extra zB darfst Du Kunstflug nur mit leeren Wingtanks machen, der Rumpftank fast nur knapp über 50l. Da ist das ja gar nicht machbar, eine Stunde wegzubleiben. Ich denke jetzt einfach mal ins Blaue hinein...

28. Februar 2013: Von Roland Schmidt an Lutz D.
Damit dürfte man den Bogen dann doch etwas überspannen. Hinsichtlich sicherer Flugdurchführung würde einem wohl entgegengehalten, dass man zu den entsprechenden Zeiten dann eben nicht ausgerechnet Kustflug von diesem Platz aus machen müsse.
28. Februar 2013: Von Philipp Tiemann an Timm H.
Ich dachte wie gesagt bisher, dass jedes in D registrierte Flugzeug ein Lärmzeugnis bekommt (...denn, so der Gedanke, wenn es nicht mindestens die ICAO-Lärmwerte einhält, könnte es ja wiederrum gar nicht in D-registriert werden). Bin aber gerne bereit, dazuzulernen.
1. März 2013: Von Peter Schneider an Erwin Pitzer
ein in deutschland von einem deutschen gebautes experimental schliesst eine N-registrierung kategorisch aus.
die 2-jährige bauzeit war sehr schön, (es war schon mein 2-projekt), aber die prüfung für das lärmzeugnis, in zusammenarbeit mit der OUV, war doch eher trivial.

als selbbauer darf ich sehr wohl, auch nach der vvz, an einigen schrauben drehen.
ich hab alle jahresnachprüfungen selbst durgeführt, alle servicearbeiten, reparaturen und instandhaltungen dokumentiert und in zusammenarbeit mit einem ltb abzeichnen lassen.

Hallo, Herr Pitzer,

meine E-Maschine (selbst gebaut) kann ich nach der endgültigen Zulassung in der Beschränkten Sonderklasse sehr wohl N-ausflaggen, indem ich sie zuvor einem Amerikaner(in) übereigne, z.B. meiner Tochter. Mach ich aber trotz der vielfältigen Schikanen (406 ELT, Mode S, 8.33, Feuerlöscher, etc. etc.) nicht, weil kein Vorteil.

Mit "schrauben drehen" nach VVZ meine ich Veränderungen an der Vortriebsanlage (z.B. anderer Prop oder andere Prop-Steigung einstellen bei ground adjustable) oder jegliche Veränderung an der Primärstruktur. Damit erlischt Zulassung und Versicherung, das Gerät muß wieder in eine VVZ oder es ist ein Antrag auf Änderung am Einzelstück zu stellen (siehe mein Artikel im aktuellen OUV-Quartalsheft zum Panelumbau mit Einbau eines EFIS). Ich darf zwar Veränderungen alle selbst vornehmen, aber nur mit Segen des LBA. Selbstverständlich mache ich als Erbauer Wartung und auch große Reparaturen selbst. Darauf, ob die eigenverantwortliche JNP rechtskräftigen Bestand hat, wenn es darauf ankommt, würde ich nicht wetten, es sei denn ich wäre Prüfer Klasse 1. Selbstverständlich ist nach WarHABu Akte zu führen, Standlauf und Flugbericht zu erstellen und eine umfassende 100er-Kontrolle zur JNP nachzuweisen, das alles kann der Erbauer selbst machen, nicht aber der, der das Gerät nur gekauft hat. Letzerer ist nämlich durch das 1. Gutachten des OUV an das LBA, das den Erbauer qualifiziert, nicht abgedeckt. Die L-Akte meines Geräts ist mittlerweile 18 Jahre lang....
Diese Dinge sollten wir in einem Forum umfassend genug darstellen. Auch Lärmmessflüge sind nicht ganz so trivial, wie sich das liest. Wenn man einen Nachschalldämpfer selbst entwickelt hat und dann mit insgesamt 2x10 selbst durchgeführten Meßflügen mit offiziellem Protokollführer an Bord den erhöhten Lärmschutz mit 3 zusätzlichen dB erreicht hat, weiß man, was Sache ist. Ironie ist nur, daß die Politik das wieder zerhagelt hat, indem sie nach 1995 den Grenzwert nochmals um ein Kackibel abgesenkt hat und die alten Lärmzeugnisse nicht mehr gültig sind.

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