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14. Mai 2014: Von Peter Luthaus an Pawel Mroczkowski
Der deutsche Prüfer muss eine CAA-Standardisierung haben (ich habe z.B. eine, gibt aber auch etliche andere). Das CAA-Verfahren müsstest Du allerdings noch erfragen, ich habe das LBA-Verfahren beschrieben. Ich denke, es wird aber ähnlich sein, vielleicht darfst Du Dir den Prüfer sogar ohne Zuteilung aussuchen. "Eintragen" darf der Prüfer die Berechtigung allerdings nicht, es wird eine neue Lizenz ausgestellt.

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