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9. September 2013: Von  an Norman Ruth
BZF I + Sprachlevel 4 ist noch eine weitere Vorraussetzung, oder nimmt man das da nicht so genau....

Lisa ist N-registriert. Da braucht man ein Radio Telephone Operator certificate der FCC (auch in Deutschland - überall außerhalb der USA), eine Registrierung der Funkstelle im Flieger und eine US-Lizenz mit Eintrag des Sprachlevels (ist da automatisch drin). Oder alternativ eine deutsche Lizenz in Deutschland und eine polnische Lizenz in Polen - jeweils mit allem, was im jeweiligen Land vorgeschrieben ist.

Ansonsten ist es in D-registrierten Flugzeugen natürlich auch im Ausland nicht egal, dass man ein AZF oder BZF I (auch in Österreich, selbst wenn dort Deutsch gefunkt wird) hat. Das ist so vorgeschrieben, und wenn's zu einem Vorfall kommt, der mit Funk zu tun hat, dann werden Gesetzeshüter und Versicherung ihre helle Freude mit jemandem haben, der nach der Devise "legal, egal, sch..." fliegt. Und auch sonst ist dieses Geisteshaltung mit dem sicheren Betrieb von Flugzeugen eher nicht vereinbar.

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