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23. November 2023 16:09 Uhr: Von Johannes König an Robin Deussl Bewertung: +2.00 [2]
  • Bis zu 30 IR-Flugstunden sind im Rahmen des CB-IR anrechenbar. Die restlichen 10 h müssen an der ATO geflogen werden, bei der du das CB-IR abschließt.
  • Ein MEP-Rating ist nur als ganzes anrechenbar, d.h. wenn es im PPL eingetragen ist. Dann wird es in den CPL mitgezogen (übrigens unabhängig davon, ob es gültig oder abgelaufen ist). Einzelne MEP-Stunden lassen sich nicht anrechnen, da der MEP-Kurs an einer ATO erfolgen muss.
  • Für die Mindeststunden, die man als Bewerber um ein IR-Rating oder einen CPL mitbringen muss (150 bzw. 200 h gesamt, dazu diverse PIC und Überland), sind grundsätzlich alle geflogegen Flugstunden anrechenbar, die die Voraussetzungen erfüllen.

Es ist immer schwierig, solche aus der Luft gestellten Einzelfragen zu beantworten. Bitte leg einmal dar:

  • Welche Lizenz + Berechtigung du aktuell hast
  • In welcher Schulungsmaßnahme du dich befindest
  • Welche Lizenz + Berechtigung du am Schluss haben willst

Dann kann dir hier zielführend weitergeholfen werden


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