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3. Juli 2023: Von Tobi K. an F. S. Bewertung: +2.00 [2]

In der deutschen AIP habe ich keine explizite Anforderung für FIS gefunden, die Österreicher sind in der AIP viel praxisbezogener und klarer (es gibt für FIS Wien einen eigenen Abschnitt mit entsprechenden Verfahren).

In der aktuellen "Bekanntmachung der Sprechfunkverfahren" steht unter Punkt 15 b. geschrieben:

Beim Herstellen des Erstkontakts auf einer VHF-Frequenz oder bei deren
Verlassen hat ein Luftfahrzeug diejenigen Informationen zu übermitteln, die
von der für die Erbringung von Diensten zuständigen
Flugsicherungsorganisationen vorgeschrieben und von der zuständigen
Behörde genehmigt sind.
Ergänzende Festlegung:
Das Verlassen einer Kontrollfrequenz, ausgenommen nach Erreichen der
endgültigen Parkposition (on block), ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Flugverkehrskontrolle gestattet.

Da FIS keine Kontrollfrequenz ist, ist ein "Erbitten zum Verlassen" nicht notwendig, auch wenn es hier nur implizit herleitbar ist. In der österreichischen AIC Serie A, steht es etwas konkreter, aber immer noch implizit:

Anmerkung:
Zur Vermeidung der Auslösung von Alarmdienst soll nach der
Übermittlung von „VERLASSE FREQUENZ“ die
Kenntnisnahme durch WIEN INFORMATION abgewartet
werden.

Was ich bisher in der deutschen AIP nicht gefunden habe ist die Information, welche Informationen nach Erstanruf an FIS übermittelt werden soll. Auch hier in AT sehr konkret:

2 Nach dem Erstanruf bei WIEN INFORMATION
(Fluginformationszentrale Wien) sind folgende Meldungsteile
zu übermitteln (=erweiterte Standortmeldung):

  • Rufzeichen und Type des Luftfahrzeugs
  • Flugregeln
  • Abflug- und Zielflugplatz, eventuell beabsichtigte
    Flugstrecke
  • Positionsmeldung:
    • Position (mit Überflugszeitpunkt der
      gemeldeten Position, wenn der aktuelle
      Standort nicht mit der gemeldeten Position
      übereinstimmt)
    • Flughöhe oder Flugfläche
  • geschalteter SSR Code wenn nicht 7000, oder
    wenn das Luftfahrzeug nicht mit Mode S
    ausgerüstet ist.

3. Juli 2023: Von Tobias Schnell an Tobi K. Bewertung: +6.00 [6]

Was ich bisher in der deutschen AIP nicht gefunden habe ist die Information, welche Informationen nach Erstanruf an FIS übermittelt werden soll

Hatte ich oben gepostet: Steht in der VFR-AIP (die übrigens keine Untermenge der "IFR-AIP" ist), Teil GEN 3-8:

bei Sprechfunkaufnahme sollten folgende
Daten übermittelt werden: Rufzeichen, Luftfahrzeugmuster,
Abflug- und Bestimmungsort,
Standort, Flughöhe, beabsichtigte Flugstrecke

3. Juli 2023: Von Holgi _______ an Tobias Schnell
„Steht in der VFR-AIP (die übrigens keine Untermenge der "IFR-AIP" ist)“

Komisch, die DFS behauptet im Vorwort das Gegenteil. Aber was wissen die schon. Die sind ja nur der Herausgeber.
3. Juli 2023: Von Tobias Schnell an Holgi _______ Bewertung: +5.00 [5]

Komisch, die DFS behauptet im Vorwort das Gegenteil. Aber was wissen die schon. Die sind ja nur der Herausgeber.

Also in dem mir vorliegenden Vorwort steht das hier (AIP VFR GEN-0-3):

Es [das Luftfahrthandbuch VFR] enthält Auszüge aus dem Luftfahrthandbuch AIP, zusätzliche Informationen für VFR-Flüge [...]

Du kannst ja mal schauen, ob Du die genannte Info bzgl. Einleitungsanruf bei FIS irgendwo in der IFR-AIP findest.


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