In der deutschen AIP habe ich keine explizite Anforderung für FIS gefunden, die Österreicher sind in der AIP viel praxisbezogener und klarer (es gibt für FIS Wien einen eigenen Abschnitt mit entsprechenden Verfahren).
In der aktuellen "Bekanntmachung der Sprechfunkverfahren" steht unter Punkt 15 b. geschrieben:
Beim Herstellen des Erstkontakts auf einer VHF-Frequenz oder bei deren
Verlassen hat ein Luftfahrzeug diejenigen Informationen zu übermitteln, die
von der für die Erbringung von Diensten zuständigen
Flugsicherungsorganisationen vorgeschrieben und von der zuständigen
Behörde genehmigt sind.
Ergänzende Festlegung:
Das Verlassen einer Kontrollfrequenz, ausgenommen nach Erreichen der
endgültigen Parkposition (on block), ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung
der Flugverkehrskontrolle gestattet.
Da FIS keine Kontrollfrequenz ist, ist ein "Erbitten zum Verlassen" nicht notwendig, auch wenn es hier nur implizit herleitbar ist. In der österreichischen AIC Serie A, steht es etwas konkreter, aber immer noch implizit:
Anmerkung:
Zur Vermeidung der Auslösung von Alarmdienst soll nach der
Übermittlung von „VERLASSE FREQUENZ“ die
Kenntnisnahme durch WIEN INFORMATION abgewartet
werden.
Was ich bisher in der deutschen AIP nicht gefunden habe ist die Information, welche Informationen nach Erstanruf an FIS übermittelt werden soll. Auch hier in AT sehr konkret:
2 Nach dem Erstanruf bei WIEN INFORMATION
(Fluginformationszentrale Wien) sind folgende Meldungsteile
zu übermitteln (=erweiterte Standortmeldung):
- Rufzeichen und Type des Luftfahrzeugs
- Flugregeln
- Abflug- und Zielflugplatz, eventuell beabsichtigte
Flugstrecke
- Positionsmeldung:
- Position (mit Überflugszeitpunkt der
gemeldeten Position, wenn der aktuelle
Standort nicht mit der gemeldeten Position
übereinstimmt)
- Flughöhe oder Flugfläche
- geschalteter SSR Code wenn nicht 7000, oder
wenn das Luftfahrzeug nicht mit Mode S
ausgerüstet ist.