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8. Mai 2023: Von Willi Fundermann an Michael Huber Bewertung: +2.00 [2]

"Wird die Akte bereits beim LBA geführt kann der Prüfer nach bestandener Prüfung eine VORLÄUFIGE BESCHEINIGUNG für 8 Wochen erstellen mit der man dann bereits nach Instrumentenflugregeln fliegen darf."

Das stimmt leider nicht. Das gibt es nur für neu erworbene Klassen- und Musterberechtigungen, nicht für ein IR alleine.

8. Mai 2023: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann
8. Mai 2023: Von Michael Huber an Willi Fundermann

So wurde es mir zumindestens kommuniziert. Der Prüfer hatte dazu sogar ein Formular aufgerufen... Komisch...

8. Mai 2023: Von Willi Fundermann an Michael Huber

"Der Prüfer hatte dazu sogar ein Formular aufgerufen... Komisch..."

Ja, vermutlich dieses hier:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/L4/Lizenzierung/Temporary_Permission_to_Exercise_Privileges.html?nn=2091000

Und da steht genau, was erlaubt ist, nämlich "Tempory Permission" für Klassen- und Musterberechtigungen.


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