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1. Mai 2019: Von Lutz D. an  Bewertung: +4.00 [4]

Moin Florian,

Deine Argumentation ist nachvollziehbar, verkennt aber, dass Level 4-6 keine unterschiedliche Teilnahmerechte am Flugfunk aufweisen.

Ein höherer Level bedeutet nur, seltener oder nicht mehr nachgeprüft zu werden.

Selbst wenn ein Bewerber aus Eslarn in der Oberpfalz es nur auf ein LvL 4 im Hochdeutschen bringt, ist doch nicht anzunehmen, dass sich seine Leistung verschlechtern wird, da es sich nicht um eine später erworbene Sprache handelt, die dem Vergessen im gleichen Maße anheim fallen könnte, wie das Schulenglisch.

Insofern ist die pragmatische Erteilung von LvL 6 gerechtfertigt. Das ist in Geralds Fall für englisch auch anzunehmen. Dass er jemals unter Kompetenzniveau des Level 4 abfällt, wäre eine absurde Annahme.

Schlussendlich liegt der konzeptionelle Fehler darin, anzunehmen, dass ein niedrigeres Kompetenzniveau in jedem Falle mit der Aufrechterhaltung desselben negativ korreliert.


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