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20. Februar 2018: Von Alfred Rudolf Dieter Holzer an  Bewertung: +3.00 [3]

Die Antwort richtet sich nach den Zulassungskriterien. Flugplätze deren Lnav/vnav niedriger ist als der jeweilie LPV haben auf ein kostspieliges LPV—Zulassungsverfahren verzichet und nehmen dafür einen „abgespeckten“ LPV in Kauf. Dieser hat quasi eine Sicherheitsmarge und muss für die Genehmigung nicht erfolgen werden. Die Alten GPS overlay Verfahren wurden heute zu lnav/vnav umbenannt und durften ihre alten minima behalten.

20. Februar 2018: Von  an Alfred Rudolf Dieter Holzer

Ich verstehe ... aber ob das so Sinn der Sache war? Man kann nur hoffen, dass das irgendwann geregelt wird. Aber in der Praxis läuft das wohl eh' anders ....


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