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3. Mai 2017: Von Wolfgang Lamminger an Peter Luthaus Bewertung: +1.00 [1]

Peter,

Im flachen Land sind also 3500 ft und 4500 ft als VFR Halbkreisflughöhen einzuhalten.

absolut korrekt.

SERA-5005 g) und Anlage 3, VFR (und ergänzend LuftVO § 35 (4)) beginnen die Halbkreisflughöhen für VFR ab 3.500 ft. Ich hatte mich irrtümlich auf die Erinnrung aus der (alten) LuftVO verlassen ohne Kenntnis von SERA.5005 zu nehmen.

Ergo haben wir folgende Halbkreisflughöhen für VFR (in Deutschland)

  • 3.500 Fuß
  • 4.500 Fuß
  • FL 055
  • FL 065
  • usw.

3. Mai 2017: Von Albert Paleczek an Wolfgang Lamminger

Da habe ich jetzt etwas dazugelernt. Als ausschließlich VFR-Flieger habe ich mir angewöhnt je nach Bewölkung x.250 oder x.750 AML zu fliegen.

3. Mai 2017: Von Thomas Nadenau an Albert Paleczek

Da kommt bei mir dann allerdings die Frage auf, wie relevant denn da dazugelernte ist ;-)

Damit die Halbkreisflugregeln denn dann auch nur eine Mindestwirksamkeit zeigen können, muss die Ceiling bei 5500ft liegen. So oft erlebe ich das eigentlich nicht, leider :-(


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