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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. März 2017: Von Markus Doerr an 

Man BEKOMMT in Deutschland unterhalb der MVA keine IFR-Clearance, also ist man auch nicht IFR.

Braucht man auch in G nicht. Da gibt es keine Clearance, weder VFR noch IFR, daher der Name unkontrolliert.

Ja und das Problem sind die mindestens 500ft Abstand MVA-Luftraum E

12. März 2017: Von  an Markus Doerr

So kann man das auch sehen ... aber meiner Auffassung nach fliegt man in Deutschland ohne Clearance nicht IFR.

(Außerdem: In Landshut (jedenfalss südlich des Platzes Richtung Berge) liegt die MVA im LR C von MUC ... )

12. März 2017: Von Christof Edel an  Bewertung: +5.00 [5]

Die MVA wie in Deutschland betrieben ist eine doppelte Unverschämtheit. Zum einen, weil in weitem Teilen Deutschlands die Untergrenze des Lufraumes E unangemessen niedrig ist, da die MVA häufig deutich höher als Untergrenze E + 500 Fuss ist (das ist Lufraumraub), und weil die DFS unterhalb der MVA keine Freigaben gibt, was ohne weiteres möglich wäre, da eine prozedurale Staffelung absolut simpel ist (das ist Leistungsverweigerung).

Da das Ergebnis dieser völlig sinnlosen Regeln ist ein weitverbreitetes Wetterphänomen - das wohlbekannte CAVOK layer, das je nach lokaler Wetterlage in 1,000 Fuss über Grund beginnt und bei der MVA aufhört


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