Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

19. November 2014: Von Lothar Ka an Markus Doerr
Markus, ich verstehe nicht, worüber Du lachen willst.

Ich finde den Text korrekt.

Im kontrollierten Bereich kann es Freigaben geben, an die man sich zu halten hat und bei IFR Flügen hat sich der Pilot an die IFR-Verfahren zu halten - soweit nicht im kontrollierten Bereich davon abweichende Freigaben (zB Vectors) erteilt wurden.
Im unkontrollierten Bereich hat sich der Pilot einfach an die veröffentlichten Verfahren zu halten...

Was ist daran so schwierig?
19. November 2014: Von Achim H. an Lothar Ka
Ich finde den Text korrekt.

Da bist Du dann zusammen mit Herr Mayr einer der wenigen. Der Text untersagt IFR in G. SERA erlaubt es. SERA ist Gesetz, Herr Mayr nicht. Die Verwaltung hat keine Handhabe gegen Enroute IFR in G. Bei Start und Landung bin ich nicht so sicher, da könnte es rechtliche Wege geben.
19. November 2014: Von Lothar Ka an Achim H.
Achim, SERA erlaubt den Staaten, eigene IFR Mindesthöhen festzulegen - zb die MVA...
ganz legal und in Übereinstimmung mit SERA wird dadurch IFR in G nur auf die veröffentlichten Verfahren beschränkt.

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang