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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. November 2014: Von Lothar Ka an Olaf Musch
Olaf, Basis für die merkwürdige NfL 247 ist SERA:

SERA.3401 Allgemeines
a) Es ist die koordinierte Weltzeit (UTC) zu verwenden und in Stunden und Minuten sowie gegebenenfalls Sekunden des
um Mitternacht beginnenden 24-Stunden-Tages anzugeben.
b) Vor Beginn eines der Flugverkehrskontrolle unterliegenden Flugs und, sofern erforderlich, zu anderen Zeiten während
des Flugs ist ein Zeitvergleich vorzunehmen.
c) Werden Uhrzeiten bei Anwendung der Datalink-Kommunikation verwendet, müssen sie mit einer Genauigkeit von 1
Sekunde der UTC entsprechen.
d) Uhrzeitangaben bei Flugverkehrsdiensten
1. Die Flugplatzkontrollstelle hat, bevor das Luftfahrzeug zum Start rollt, dem Piloten die genaue Uhrzeit zu über
mitteln, sofern keine Vorkehrungen dafür getroffen wurden, dass er die Uhrzeit aus einer anderen Quelle erhält.
Flugverkehrskontrollstellen teilen Luftfahrzeugen darüber hinaus auf Anfrage die genaue Zeit mit. Zeitvergleiche
müssen mindestens auf eine Minute genau sein.


Ich vermute mal, jeder hat zumindest ein Hand GPS bzw Smartphone mit GPS, über das er die exakte Zeit hat...
Ich weiß nicht, ob die Funkuhr in den bayerischen Bergen noch ausreichend genau ist ;)

übrigens dürfen lt SERA wohl nur "offizielle" Kontrollstellen wie Ground, Tower und Radar die offizielle Uhrzeit weiter geben, Flugleiter und FIS sehe ich da nicht... ;)))

Übrigens hat die DFS mit NfL 247 die Verantwortung über die korrekte Uhrzeit am kontrollierten Platz von der Kontrollstelle auf den Piloten verschoben, er muss aktiv werden und ggfs nachfragen
ob das juristisch haltbar ist???
(ich weiß, ich habe zu lange eine "Vertrag"- Brille getragen)

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