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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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19. Dezember 2013: Von  an Walter Braunreuther
Ich kann bestätigen, Berlin hat mir ganz klar gesagt das nur deutsche Sprachprüfer anerkannt werden.

Ausländischen Piloten wird übrigens Level-6-Deutsch eingetragen, wenn sie einen deutschen Hochschulabschluss haben. Ich habe versucht Level-6-Englisch mit einem englischen Hochschulabschluss zu bekommen.

So rum funktioniert das auch nicht! Eine Begründung der Ablehnung ist mit die Behörde auch noch schuldig.


Interessant ist auch zu wissen, dass man (zumindest in Berlin) das Level-X-Englisch NICHT eingetragen bekommt, wenn man kein BZF-1 oder AZF hat.

In meinem Fall habe ich nur ein BZF-2 und wollte mir vorsichtshalber Level-6-Englisch eintragen lassen. Dies lässt der Computer aber nicht zu, wenn man nicht wenigstens BZF-1 oder AZF hat :-)
19. Dezember 2013: Von Olaf Musch an 
Ich habe 2010 Level-5 gemacht, bevor ich überhaupt
eine Lizenz hatte. Und ich hatte damals auch nur ein BZF 2.
Ich habe dann die Bescheinigung über die language-proficiency
zusammen mit dem Prüfungsprotokoll zur praktischen Prüfung
an die Landesluftfahrtbehörde (bei mir Wolfenbüttel) geschickt,
und bekam die neue Lizenz direkt mit dem language level 5 Eintrag.

Das AZF habe ich erst im Nachhinein erworben, und ich musste dort
auch unabhängig von der proficiency in Bremen noch mal
einen Text aus der AIP IFR vorlesen und aus dem Stand
übersetzen.
Dort heißt es: "LP x sagt doch nur, dass man sich im Alltag verständlich
machen kann, wir wollen auch sehen, dass Sie englisch formulierte Rechtsvorschriften
verstehen."

Damals (tm) ging's also noch ohne BZF1 oder AZF.
Und ich verstehe nicht, wie die Lizenz führende Stelle (Landesluftfahrt-
Behörde, LBA) davon erfahren soll, dass man zu einem
Zeitpunkt über ein entsprechendes Funksprechzeugnis verfügt.
Denn mit einem BZF 2 bin ich berechtigt, die Lizenz zu erwerben.
Dann muss mir die Behörde diese auch ausstellen.
Was ich danach an Funksprechzeugnissen noch drauf lege, weiß doch
die Behörde nicht automatisch.
Muss man dann für den proficency-Eintrag das BZF1 oder AZF mit vorlegen?
Nicht das als Erwerbsvoraussetzung dafür dann noch die proficiency
eingeführt wird...

Den deutschen/europäischen Bürokratien ist ja alles zuzutrauen.

Olaf
20. Dezember 2013: Von Olaf Musch an Olaf Musch
Übrigens habe ich gerade eben auf Spiegel Online den Link zu einer
interessanten Lektüre entdeckt:

Jeremy Gardner: Falsches Englisch in EU-Veröffentlichungen

Vielleicht hilft es uns einerseits, EU-Englisch besser zu verstehen,
und andererseits, unsere eigene proficiency noch ein Stück
zu heben.

Viel Spaß beim Lesen

Olaf

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