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19. Dezember 2013: Von Achim H. an Walter Braunreuther
Wie steht es eigentlich mit der Möglichkeit die Sprachprüfung in einem EASA-Mitgliedsland, in dem die Sache leichter genommen wird, zu machen. Z.B. Tschecheien? Und den Nachweis dann beim LBA eintragen lassen. Wird das anerkannt?

Nein, das erkennt das LBA nicht an. Die Stelle muss vom LBA zugelassen sein. Allerdings werden Medicals anerkannt, z.B. aus Rumänien und anderen "solchen" Ländern...

Ich bin natürlich auch der Meinung, dass es nicht angehen kann, die FAA beurteilen zu lassen wie gut ein deutscher Pilot Englisch spricht. Dafür fehlt der FAA jegliche Qualifikation.

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