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20. November 2013: Von Achim H. an RotorHead Bewertung: +1.00 [1]
Im einschlägigen Regelwerk, das in Deutschland noch bis zum 04.12.2014 gilt, nämlich der LuftVO steht nichts dergleichen.

Wenn Du schon dicke Backen machst und Rechtsakte zitierst, dann schau richtig hin. In der Anlage 4 zur LuftVO steht, dass im Luftraum F IFR von IFR gestaffelt wird. Und dass das insofern funktioniert, dass sich in F zu einem Zeitpunkt nur ein IFR-Verkehr aufhalten darf, weiß jeder der IFR in Deutschland fliegt.

Weder DFS noch AOPA oder auch das BMVBS sind gesetzgebende Organe.

Das "VO" in "LuftVO" steht für "Verordnung" und eine Verordnung ist kein Gesetz, sondern eine durch die Verwaltung erlassene Rechtsvorschrift. Genau so etwas macht das BMVBS und bedient sich dabei der DFS, der BAF und anderer. Und mit etwas Glück wird die AOPA dabei angehört und konsultiert.
20. November 2013: Von RotorHead an Achim H.
Wenn wir schon beim richtig Lesen sind: in der LuftVO heißt es zu Staffelung in F: IFR von IFR soweit bekannt. Das ist nicht dasselbe wie "IFR von IFR" und bedeutet auch nicht, dass nur jeweils ein Flugzeug im Luftraum nach IFR fliegen darf. Auch in A wird IFR von IFR gestaffelt, mit sicherlich mehr als einem Flugzeug im selben Luftraum. Dass eine Staffelung im unkontrollierten Luftraum konzeptionell gar nicht möglich ist, hatte ich schon genannt.

Die Abkürzung "LuftVO" heiß ausgeschrieben "Luftverkehrs-Ordnung". Deren Erlaß bzw. Änderungen daran bedürfen der Zustimmung des Bundesrats (§ 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG). Der Bundesrat ist kein Verwaltungsorgan...

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