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3. Januar 2013: Von Pelle Goran an Christoph Winter
Also, ich kenne bisher nur einen Gesetzesentwurf für die neue FSAV. Gibt es da Neues zu berichten? In dem Entwurf wurde jedenfalls noch von Funkausrüstung und der Verpflichtung zum 8,33 Raster gesprochen - ohne Unterscheidung ob COM1 oder COM2. Eine Interpretation es müsste nur eines 833 können, kann ich in der vorliegenden Form nicht erkennen.

Gravierender finde ich darauf hinzuweisen, dass nach der Direktive ab 17.11.2013 keine alten Radios mehr durch AustauschAltgeräte repariert werden dürfen. Zitat AOPA Letter 06-2012 "1. Ausrüstung mit 8,33 kHz-Radios für alle Neuflugzeuge ab 17.11.2013, ebenso dürfen ab diesem Tag alten Radios nicht mehr im Austausch eingebaut werden, z.B. nach Reparatur".

In der Zeit bis 2018 wird dann eine gewisse Anzahl der Fluggeräte alleine dadurch schon neue Radios haben.
3. Januar 2013: Von Timm H. an Pelle Goran
Ich habe das exakt so gelesen: Zwei COMs müssen vorhanden sein. Über FL195 8.33kHz Abstand. PUNKT!
Leider nichts von: "Nur eines muss...", etc.


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