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3. Januar 2013: Von Achim H. an Christoph Winter
Der aktuelle Verordnungstext spricht von VHF-Funkgeräten. Nach deutscher FSAV müssen zwei an Bord sein und ich denke nicht dass es eine Interpretationsmöglichkeit gibt, wonach sich die 8.33kHz-Anforderung nur auf eines beschränkt.

Schön wäre es, wenn man hier noch einwirken könnte, zumindestens eine Übergangsfrist, in der nur ein Gerät 8.33kHz unterstützen muss (oder einfach das zweite Funkgerät aus der FSAV entfernen, im Rest der Welt geht es auch mit nur einem).

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