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19. September 2010: Von Alfred Obermeier an 
Vielleicht darf ich daran erinnern, daß Deutsch keine ICAO Sprache ist, folglich in eine ICAO Lizenz nicht eingetragen werden kann, allenfalls in eine nationale Lizenz.Wiederum entbehrlich, denn alle Teilnehmer am Luftverkehr benötigen eine Erlaubnis für den Flugfunk und das beginnt beim BZF II. Höherwertige Lizenzen wie AZF, BZF I enthalten die Erlaubnis nach BZF II, das wir auch so geprüft.

M.W. sind die 5 ICAO Sprachen: Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Chinesisch.

Für mich ist daher diese Diskussion allenfalls sehr interessant.
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25. September 2010: Von Sebastian Reis an Alfred Obermeier
So das LBA hat geantwortet:

Die nötige Rechtsverordnung ist noch nicht fertig - wird aber grade fertiggestellt und dann soll der Eintrag für Deutsch Level 6 auch möglich sein - die genauen Anforderungen dafür finden sich dann wohl in der Verordnung.

Und das mit den ICAO-Sprachen dachte ich zuerst auch, bis ich auf Rolf Drescher mit seinem bereits eingetragenen Level 6 und den ganz zu Anfang genannten §125 Abs.5 LuftPersV gestossen bin.
Darüber hinaus Sätze wie in §125 Abs.1 Satz 3:
"Wickelt das zuständige Flugsicherungsunternehmen den Sprechfunkverkehr in einer anderen Sprache als Deutsch ab, sind ausreichende Kenntnisse dieser Sprache auch nachzuweisen."
Das mit Deutsch Level 6 ist zugegebenermassen nur eine Spielerei mit dem LBA, aber was ist ernsthaft mit den kleinen Plätzen in z.B. Frankreich oder Spanien (beides ja zudem ICAO Sprachen) ohne deren Level4?
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25. September 2010: Von  an Sebastian Reis
>aber was ist ernsthaft mit den kleinen Plätzen in z.B. Frankreich oder Spanien (beides ja zudem ICAO Sprachen) ohne deren Level4? <

Wie wär's mit: Nicht in allen Ländern muss immer alles so geregelt sein wie bei uns.
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28. September 2010: Von  an Sebastian Reis
Nur Spielerei ist das nicht.
Ich habe einen englischen JAR-FCL Schein.
Wie bekomme ich jetzt Deutsch Level 6 oder zumindest 4 (so gut ist mein Deutsch ja als Franke nicht), damit ich auch auf Plätzen die nicht als EN/GE in der AIP stehen auf GE funken darf.
Ich habe schon Bedenken, ob ich ab 01.01.2011 auf solchen Plätzen landen darf.
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28. September 2010: Von Konrad Kneschaurek an 
"Ich habe schon Bedenken, ob ich ab 01.01.2011 auf solchen Plätzen landen darf."
Darf ich schon als Scherz verstehen, oder?!
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28. September 2010: Von Max Sutter an 
... (so gut ist mein Deutsch ja als Franke nicht)

Es gibt im Fränkischen schon Gegenden, z.B. um Burgkunstadt herum, deren Idiom (wie in etwas anderer Art das Siegerländische) der englischen Sprache fast näher liegt als der deutschen. Wenn da also En/Ge steht, ist das nach Aktenlage wohl o.k. Ich habe keinen Vermerk gefunden, dass etwas zwischendrin verboten sein sollte. In EDFE reden auch viele auf dem Tower Anglo-Hessisch.
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