|
Hallo Dirk,
das mit 0/0 gilt prinzipiell schon allerdings wird oft mehr verlangt....
Da steht dann auf dem Jepp Plate z.B. in MUC "Operators applying US specs :
CL required below 300m RVR "
Allerdings in MUC seit neuestem leider auch :
"Approved guidance system required below 150m RVR" D.h Limit ist im Normalfall dann 150m wobei das wirklich wenig ist
Wir sind mal bei 50m raus das war schon ein komisches Gefühl wenn man nur 1-2 Runway-Lampen weit sieht!
|
|
|
Und wenn dann bei einer 1-Mot beim Take-Off mit RVR 50 der Motor "kotzt" bis du so gut wie tot. Selbt bei einer Kolben 2-Mot wird das ggf. nicht einfach.
Das sollte sich jeder vor Augen halten.
|
|
|
Das ist völlig klar! Das muss jeder für sich entscheiden, mit einer Kolbenmaschine würd ich mir das auch gut überlegen, mit der Turboprop ist das Risiko meines Erachtens vertretbar, das ist ja auch keine Sache die man täglich macht...
Hatte dieses Jahr vielleicht 3-5 take offs bei dem das Wetter unter CAT1 war...
|
|
|
Unkontrollierte Plätze: Sicht genäß VFR-Airspace
Kontrollierte Plätze: Hier gilt es zunächst zu unterscheiden, ob man landen oder starten will. Bzgl. des Landens mit ILS etc. sind die Verhältnisse klar (Minimum in der Lizenz, bzw. jene wie in der AIP veröffentlicht + Zuschäge bei gewerbl. Fliegen).
Beim Start liegt die Grenze allgemein bei 400m RVR.
Darunter müssen sogenannte LVTO (Low Visibility Take-Off Procedures) in Kraft treten. Dafür muss der Platz aber auch entsprechend ausgerüstet sein und dies auch Bestandteil der Betriebsgenehmigung sein.
Es spielt dabei keine Rolle, ob der Flug gewerblich ist oder nicht, da diese LVTO für ALLE gilt.
Mit anderen Worten: Egal, ob D- oder N-registriert, gewerbl. oder nicht, wenn der Platz nicht für LVTO zugelassen ist, startet unter 400m KEINER!
Nachzulesen hier: Bekanntmachung der Richtlinien für den Allwetterflugbetrieb Vom 13. November 1998
Grüße, TS
|
|
|
VFR Sichtminima gelten bei nur bei VFR! Es gibt auch unkontrollierte Plätze, an denen nach IFR gestartet und geflogen werden kann und wird.
Für den nicht gewerblichen Einsatz nach IFR gibt es keine generellen Limits für Sichtweiten. Diese hat der Halter gem. § 34 LuftBO je Flugzeug im Rahmen der Betriebsmindestbedingungen festzulegen und anerkennen zu lassen (das hat selbstverständlich jeder für sein Privatflugzeug gemacht, um nicht ordnungswidrig zu handeln...). Für Abflug- und Anflugverfahren sind u.U. verbindliche Limits festgelegt und in der jeweiligen AIP veröffentlicht. - Was in Jeppesen Charts steht, spielt im Zweifelsfall überhaupt keine Rolle.
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
|
6 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|