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30. Oktober 2009: Von RotorHead an 
VFR Sichtminima gelten bei nur bei VFR! Es gibt auch unkontrollierte Plätze, an denen nach IFR gestartet und geflogen werden kann und wird.

Für den nicht gewerblichen Einsatz nach IFR gibt es keine generellen Limits für Sichtweiten. Diese hat der Halter gem. § 34 LuftBO je Flugzeug im Rahmen der Betriebsmindestbedingungen festzulegen und anerkennen zu lassen (das hat selbstverständlich jeder für sein Privatflugzeug gemacht, um nicht ordnungswidrig zu handeln...). Für Abflug- und Anflugverfahren sind u.U. verbindliche Limits festgelegt und in der jeweiligen AIP veröffentlicht. - Was in Jeppesen Charts steht, spielt im Zweifelsfall überhaupt keine Rolle.
30. Oktober 2009: Von  an RotorHead
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