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20. Januar 2009: Von Heinrich Schäffler an Simon Walther
Hallo Simon,
konnte 1991 die Kosten zu IFR-Ausbildung über meine GmbH zahlen, da ich beleget habe, dass "Mann" ohne IF- Berechtigung kaum wirklich feste Termine vereinbaren kann. IF ist so geschäftlich notwendig und somit absetzbar. Viel Erfolg.
Gruß Heinrich Schäffler
21. Januar 2009: Von Hubert Eckl an Heinrich Schäffler
Guten Tag,

genau so hat vor Jahren bei mir das Finanzamt argumentiert:

Für notwendige Dienstreisen KANN eine VFR-Lizenz gar nicht ausreichen, da keine Planungssicherheit. Also Hobby. ( Es sei denn der Beruf ist luftfahrtaffin.. also Avionic-Tradr etc.)
Bei IFR ist eine ernsthafte berufliche Nutzung "regelmäßig anzunehmen".. Wie es im amtsdeutsch heisst....
21. Januar 2009: Von Derk Dr. Janßen an Hubert Eckl
Vorsicht, hier gibt es eine ganz andere, aktenkundige Argumentation:

Kein Pilot ist davor geschützt, daß er auf einem privaten Flug -nach VFR- z. B. bei einer einsetzenden Wetterverschlechterung das auf Firmenkosten erworbene IFR anwendet- der Sicherheit zu Liebe.

Und dann gibt es keine klare Trennung mehr zwischen den Kosten der privaten Lebensführung und den beruflich veranlaßten Ausgaben mehr.

Folge: auch die IFR Ausbilungskosten sind der privaten Lebensführung zuzuordnen. (Nds. FG., bestätigt vom BFH)

Viele Grüße von

Dr. D. E. Janßen, RA Luftrecht
26. Januar 2009: Von Simon Walther an Derk Dr. Janßen
Danke an alle für die Infos. Angesichts des BFH-Urteils, von dem Herr Dr. Janßen schreibt, wirds wohl schwierig werden... Aber auf einen Versuch werde ich es wohl ankommen lassen.

@ Julian Koerpel: Danke für das Angebot. Aber diesmal möchte ich meine Ausbildung gerade nicht mit anderen Deutschen zusammen machen (so wie meine PPL), sondern mal an einer ganz "normalen" US-Flugschule :-) Im April gehts los, bei Journey's aviation in Denver.
26. Januar 2009: Von Julian Koerpel an Simon Walther
Hallo Herr Walther,
no Prob, dann viel Spass in Denver mit den US Guys :-)

Herzliche Grüße

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