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IFR & ATC | Instrument rating absetzbar? Erfahrungen, bitte! |
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Hallo zusammen,
ich, bisher Privatpilot, werde in Bälde mein Instrument Rating (FAA) angehen. Angedacht ist, dieses später auch für dienstliche/geschäftliche Reisen einzusetzen (mit N-reg, bzw. später mit deutscher Anerkennung).
Gibt es Möglichkeiten, die Ausbildung als berufsbedingte/berufsdienliche Ausgabe steuerlich abzusetzen? Ich freue mich auf Erfahrungsberichte!
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Hallo Simon, konnte 1991 die Kosten zu IFR-Ausbildung über meine GmbH zahlen, da ich beleget habe, dass "Mann" ohne IF- Berechtigung kaum wirklich feste Termine vereinbaren kann. IF ist so geschäftlich notwendig und somit absetzbar. Viel Erfolg. Gruß Heinrich Schäffler
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Hallo Herr Walther,
ich führe regelmässig Pilotenreisen nach USA durch, gemeinsam mit einem Bekannten der FAA MEII ist. Die Touren sind immer im kleinen Rahmen, das ganze ist nicht kommerziell! Die nächste Tour ist für das Frühjahr geplant, wir haben unsere Ausbildungsbase in KPIE / St Petersburg Intl/Florida und arbeiten dort mit einer kleinen aber feinen Flugschule zusammen, welche von einem Schweizer seit vielen Jahren erfolgreich geführt wird. Sollten Sie Interesse haben uns u.U. zu begleiten, können Sie mich gerne unter diamondflyer (at) email punkt de kontaktieren.
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Guten Tag,
genau so hat vor Jahren bei mir das Finanzamt argumentiert:
Für notwendige Dienstreisen KANN eine VFR-Lizenz gar nicht ausreichen, da keine Planungssicherheit. Also Hobby. ( Es sei denn der Beruf ist luftfahrtaffin.. also Avionic-Tradr etc.) Bei IFR ist eine ernsthafte berufliche Nutzung "regelmäßig anzunehmen".. Wie es im amtsdeutsch heisst....
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Vorsicht, hier gibt es eine ganz andere, aktenkundige Argumentation:
Kein Pilot ist davor geschützt, daß er auf einem privaten Flug -nach VFR- z. B. bei einer einsetzenden Wetterverschlechterung das auf Firmenkosten erworbene IFR anwendet- der Sicherheit zu Liebe.
Und dann gibt es keine klare Trennung mehr zwischen den Kosten der privaten Lebensführung und den beruflich veranlaßten Ausgaben mehr.
Folge: auch die IFR Ausbilungskosten sind der privaten Lebensführung zuzuordnen. (Nds. FG., bestätigt vom BFH)
Viele Grüße von
Dr. D. E. Janßen, RA Luftrecht
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Danke an alle für die Infos. Angesichts des BFH-Urteils, von dem Herr Dr. Janßen schreibt, wirds wohl schwierig werden... Aber auf einen Versuch werde ich es wohl ankommen lassen.
@ Julian Koerpel: Danke für das Angebot. Aber diesmal möchte ich meine Ausbildung gerade nicht mit anderen Deutschen zusammen machen (so wie meine PPL), sondern mal an einer ganz "normalen" US-Flugschule :-) Im April gehts los, bei Journey's aviation in Denver.
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Hallo Herr Walther, no Prob, dann viel Spass in Denver mit den US Guys :-)
Herzliche Grüße
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