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Hallo Herr Egeler, ich ziehe vor Jedem, der in Deutschland den ATPL gemacht hat, tief den Hut. Einige meiner Kollegen haben diese Ausbildung gemacht und ich habe hautnah erfahren, was das heißt.
Ich selbst habe vor 10 Jahren in Deutschland die IFR-Ausbildung gemacht und anschließend in Deutschland den CPL sowie FI. Anschließend bin ich gewerblich in einem Luftfahrtunternehmen eine C421 geflogen - current in allen Weiterbildungen. Ich übertreibe nicht mit der Aussage, daß wir (mit unserem Gerät) europaweit professionell geflogen sind.
Es geht mir im Moment darum, evtl. eine Piper Cheyenne zu fliegen. Vor einigen Jahren hätte ich dafür keine HPA-Prüfung gebraucht. Dabei verstehe ich nicht, warum ich in Deutschland heute über die Beladung einer 737 geprüft werden soll (nur ein Beispiel).
Thomas Wörner
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Ich kann noch Seltsames hinzufügen. Die PA46-310 Malibu ist in Deutschland ein HP-Flugzeug, in Österreich nicht. Da ich eine D-zugelassene Malibu fliege, könnte es mir durchaus passieren, dass mich ein Flugleiter in Deutschland am Start hindert, weil in meiner JAR-Lizenz keine HPA bzw. PA46 als Typerating eingetragen ist.
Wir rüsten nun auf JetProp um, und damit wird ein HP-Rating + Einweisung fällig. Meine 1.100 Stunden auf der Type nützen mir dabei gar nichts - ich muss mir im Theorieunterricht erklären lassen, wie man eine Malibu fliegt. Dass die Turbine weniger workload bereitet als der sensible Kolbenschüttler sollte hinreichend bekannt sein. Alles, was mit der Theorielehrer bei dem überflüssigen Kurs beibringen wird, habe ich in der Praxis längst erlebt und erfolgreich bewältigt: Triebwerksausfall mit damit verbundenen Ausfall der Druckkabeine, Rauch/Feuer an Bord bei einem Nachtflug mit Notabstieg, und sonst noch ein paar Kleinigkeiten.
Aber das Beispiel C421 nicht HP, Malibu schon (in Deutschland) zeigt ja den ganzen Unsinn in eindrucksvoller Weise auf.
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Während des Theorie-Unterrichtes wird die PA46 möglicher Weise kein einziges Mal erwähnt, auch nicht in der Prüfung.
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Angeblich soll das LBA diese Prüfung aus Österreich nicht mehr anerkennen. Stimmt das? Weiß jemand mehr darüber?
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Das würde mich wundern - wozu haben wir dann eine JAR-Lizenz?
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Das LBA erkennt die Schulung in Österreich NICHT an! In Deutschland wird HPA durch nationale Gesetze und Verordnungen und nicht durch die JAR-FCL geregelt.
R. Winter
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Eine Nachfrage beim LBA ergab, das der Lehrgang in Österreich nicht anerkannt wird. Weitere Nachfrage beim Referat L2 für die Zukunft ergab:
"man ist gerade dabei die neueste JAR FCL-Version für eine Implementierung in Deutschland aufzubereiten. Wann genau die Inkraftsetzung sein wird, vermag ich nicht zu sagen. Erste Hälfte 2008?-- könnte sein. Dann hätte der §12 1.DV LuftPersV (endlich)ausgedient."
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Am 9.-10.1.2009 findet wieder ein HPA-Kurs gemäß Anhang Anhang 1 zu JAR-FCL 1.251 in Wien statt.
Gustav Z. HOLDOSI MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG Reg. gemeinn. Verein, ZVR 198604382 A-3400 Klosterneuburg, Türkenschanzgasse 123 Tel.: 02243/34500, 0664/5201330 Fax: 02243/34500-13 Mail: flugschule@mfu.at www.motorflugunion.at ###-MYBR-###Ausbildungsumfang: FLIGHT TRAINING ORGANISATION A-117 Lizenz erteilt durch AUSTRO CONTROL
PPL(A), CPL(A) modular course, IR(A) single- and multi-engine ATPL(A) modular theoretical knowledge course, MCC, HPA, Instructor Courses: FI(A),CRI(SPA),IRI(A),MCCI(A) Class Rating Courses: SEP(land), SEP(sea), MEP(land), TMG, Acrobatics, Towing, NR(A),
FNPT II -Simulatortraining, Flugfunkausbildung
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Guten Abend,
kann ich mir denn das ganze dann in meinen deutschen PPL mit MEP/IR eintragen lassen?
Vor einiger Zeit sagte das LBA dazu noch "nein".
Vielleicht können Sie mir aber auch sagen, wie ich eine komplett "LBA-freie" Lizenz bekommen kann.
Schöne Grüsse nach Wien
Jochen Koblowsky
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Hallo Hr. Koblowsky,
Meines Wissens nach muss, abweichend von JAR-FCL, in Deutschland eine Prüfung beim LBA direkt abgelegt werden. Offensichtlich ist da ein breites Misstrauensspektrum gegenüber den eigenen Schulen vorhanden, denn in FCL 1.251 Anhang 1 ist es ja anders reguliert!
In Österreich ist die FTO, in unserem Fall die MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG ermächtigt, die Prüfung gleich abzunehmen - ohne weitere Einschaltung der Behörde.
Die Lizenz wird von AUSTRO CONTROL gemäß ZLPV 2006 BGBl. II Nr. 58/2007 Anl. 1 vom 15.03.2007 direkt in die Lizenz eingetragen.
Wie Sie eine ZÜP-freie Lizenz erhalten, das können Sie auf unserer Homepage unter https://www.mfu.at/learntofly/sonstiges/zuepfrei.php gerne nachlesen.
Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne dabei.
Liebe Grüße Gustav Z. HOLDOSI MOTORFLUGUNION KLOSTERNEUBURG (FTO A-117) Reg. gemeinn. Verein, ZVR 198604382 A-3400 Klosterneuburg, Türkenschanzgasse 123 Tel.: 02243/34500, 0664/5201330 Fax: 02243/34500-13 Mail: flugschule@mfu.at www.motorflugunion.at
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