Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Juli 2005: Von Florian Guthardt an 
Wenn man das hört kann ich immer nur wieder sagen US-PPL machen,
N-registrierte Flugzeuge fliegen und sich nicht mit den Herren ärgern....

Noch dazu sollte es finanziell eher günstiger sein N-reg. unterwegs zu sein ( keine Versicherungssteuer, keine Einzelnachprüfungen der Avionik), lediglich wenn man chartert ist es in manchen Regionen eben schwieriger ein vernünftiges Flugzeug zu bekommen....
4. Juli 2005: Von  an Florian Guthardt
Was mir noch eingefallen ist, man könnte ja den oben geschilderten Vorfall bei Frontal oder Monitor als der Hammer der Woche versuchen senden zu lassen. Leider weiß ich nicht, wie man sowas einfädelt.

Ob eine N-Zulassung die Lösung ist, weiß ich nicht. Die USA verhält sich recht hysterisch bezüglich Flugzeuge und Terror. Daher noch mal mein Vorschlag, die EU ist groß, da muss es doch einen WEG geben, die Lizenz und den Flieger woanders zuzulassen......
5. Juli 2005: Von  an 
Hi,

zum Thema ausflaggen der Lizenz siehe hier:
https://jarcontra.csa-gmbh.com/index.php?option=com_content&;task=view&id=172&Itemid=87

Grüße
Elmar

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang