Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

3. Juli 2024 12:15 Uhr: Von Roland Schmidt an Eugen Pilarski

Es ist eher umgekehrt ;-)

In manchen europäischen Ländern (z. B. NL und UK) ist es möglich, das Experimental dort IFR zuzulassen (und natürlich zu stationieren). Für diese Flugzeuge gibt es in Deutschland eine allgemeine Einflugerlaubnis und damit auch die Möglichkeit, ECAC Selbstbauflugzeuge sogar hier dauerhaft zu stationieren. Aber: Diese allgemeine Einflugerlaubnis ist gleichzeitig beschränkt auf den Tag/VFR-Betrieb.

Bei N-Reg Experimentals brauchst du jährlich eine Einflugerlaubnis, die auf 180 Tage/Kalenderjahr vom LBA begrenzt wird. In der Praxis sollte es trotzdem keine Probleme geben, das Flugzeug dauerhaft hier zu stationieren (machen angeblich "viele"). Diese zeitlich beschränkte Einflugerlaubnis beschränkt jedoch nicht zusätzlich die operating limitations der Zulassung. Wenn das N-Reg Selbstbauflugzeug also N-IFR-zugelassen ist, darfst du auch hier IFR fliegen.

Das LBA hat wohl inzwischen erkannt, dass diese Regelungen überarbeitungsbedürftig sind...

Nachtrag: Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, ein in Deutschland zugelassenes Selbstbauflugzeug auch für IFR zuzulassen. Es hat m. W. nur noch niemand gemacht....

3. Juli 2024 15:00 Uhr: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt

"Nachtrag: Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, ein in Deutschland zugelassenes Selbstbauflugzeug auch für IFR zuzulassen. Es hat m. W. nur noch niemand gemacht...."

Wenn man mal die Schweizer als nicht entspannter denn die Deutschen annimmt: Hans Georg Schmid hat seinen Flieger in der Schweiz IFR zugelassen (zulassen wollen, es waren noch nicht alle Nachweise erbracht).

3. Juli 2024 15:09 Uhr: Von Roland Schmidt an Alexander Callidus

Wie gesagt, grundsätzlich wird das gehen. Der Weg würde für mich über die OUV (Gutachter, Prüfer) führen, die dann mit dem LBA alle Voraussetzungen abkaspern. Als Erster hat man es da naturgemäß schwer und ich weiß wovon ich spreche, denn ich war der Erste, der ein in UK gebautes und 10 Jahre in den Niederlanden zugelassenes Selbstbauflugzeug nach Deutschland umregistriert hat...

Was ich mit dem OUV Gutachter bezüglich IFR-Zulassung angerissen habe war, dass das LBA mit einem Rotax 914 UL "glücklich" wäre (weil baugleich mit dem zertifizierten Äquivalent), jedoch dasselbe für den Prop gelten würde und da mein Airmaster kein zertifiziertes Äquivalent hat...


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang