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„…wir spielen auch mit einem N-registrierten, IFR zugelassenen Experimental (könnte aber natürlich auch wieder eine 4-sitzige Sling TSI [Rotax 915!] sein oder eine RV-7,...).“

Davon würde ich in Europa abraten. Für jedes Land unterschiedliche Prozedere für Einfluggenehmigungen erforderlich, und IFR ist mit Exp./Amateurbau auch untersagt.
22. August 2022: Von Roland Schmidt an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Davon würde ich in Europa abraten. Für jedes Land unterschiedliche Prozedere für Einfluggenehmigungen erforderlich, und IFR ist mit Exp./Amateurbau auch untersagt.

Grenzüberschreitendes (legales) Fliegen ist eher unproblematisch. Es gibt diverse gegenseitige Anerkennungen (z. B. alle Nachbarländer von Deutschland).

Grenzüberschreitendes IFR-Fliegen ist dagegen schwieriger, weil die allgemeinen Anerkennungen m. W. oft auf Day-VFR beschränkt sind (so z. B. auch in D).

Grundsätzlich gibt's schon einige Länder, in denen Experimentals IFR- zugelassen werden können (NL, UK, S...).

Edit: Es sei denn, du meinst das bezogen auf N-reg. Dann bräuchtest du für jedes einzelne Land separat zu beantragende Einflugerlaubnisse, dürftest im Gegenzug aber teilweise durchaus IFR fliegen (z. B. in D) :-)

22. August 2022: Von Chris _____ an Roland Schmidt

Bei den "Einflug"genehmigungen für Flugzeuge, auch ULs, Experimentals, usw. wäre eine europaweit einheitliche Regelung sehr zu begrüßen. Fliegen ist eigentlich etwas sehr internationales und sollte verbinden, nicht ständig die Grenzen wieder sichtbar machen. Aber es ist, wie es ist.

22. August 2022: Von Roland Schmidt an Chris _____

Es ist wie so oft. Wir bekommen Freiheiten, müssen andererseits aber dafür an anderer Stelle mit Einschränkungen leben.

Die jüngste Diskussion im UL-Bereich über die mögliche Installation von Autopiloten in D-zugelassenen ULs zeigt es wieder. Eigentlich will man ja alles ;-)

22. August 2022: Von Patrick Lianhard (Lean hard!) an Roland Schmidt
Bezog sich auf N-reg experimental (und IFR) in Europa.
Das ist eine Sackgasse.

In D kann man mit einem N-reg Experimental IFR fliegen?
22. August 2022: Von Roland Schmidt an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Ja, obwohl es auf der LBA-Homepage heißt:

"Die Erlaubnis wird in der Regel für den beantragten Zweck und Zeitraum, längstens jedoch für 180 Flugtage im Kalenderjahr erteilt, sie kann mit Auflagen verbunden werden."

werden vom LBA über die im Zulassungsland festgelegten Operating Limitations hinaus aktuell keine weiteren Einschränkungen in der Einflugerlaubnis gemacht.


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