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22. August 2022: Von Roland Schmidt an Patrick Lianhard (Lean hard!)

Ja, obwohl es auf der LBA-Homepage heißt:

"Die Erlaubnis wird in der Regel für den beantragten Zweck und Zeitraum, längstens jedoch für 180 Flugtage im Kalenderjahr erteilt, sie kann mit Auflagen verbunden werden."

werden vom LBA über die im Zulassungsland festgelegten Operating Limitations hinaus aktuell keine weiteren Einschränkungen in der Einflugerlaubnis gemacht.


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