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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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25. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Dirk Bergner Bewertung: +2.00 [2]

Dirk, nachdem auf diesen Teil Deiner Frage noch niemand geantwortet hat:

Aber wie ist das bei einem Experimental, wenn es keine deutsche Echozulassung hat?

Das gehört leider zu den etwas unerfreulichen Teilen der europäischen Luftfahrt-Gesetzgebung. Experimentals gehören zu den so genannten "Annex 1"-Flugzeugen, die von den Regelungen der "Basic Regulation" ausgenommen sind, obwohl man zumindest in Deutschland eine nach dieser Verordnung ausgestellte Lizenz benötigt, um sie zu fliegen (weil es bei uns keine nationalen Pilotenlizenzen mehr gibt).

Zwar gibt es in der aktuellen Fassung einen Passus, der Training und Flugerfahrung auf Annex-1-Flugzeugen zum Erwerb einer EASA-Lizenz (nicht "Berechtigung" wie z.B. ein IR) anrechenbar macht - leider steht da nichts über die Verlängerung von Berechtigungen. Ob absichtlich oder aufgrund eines handwerklichen Fehlers ist unklar.

Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es noch die deutsche LuftPersV, die das wiederum explizit erlaubt (wenn sie auch auf einen alten Stand der BR verweist), damit aber im Widerspruch zur europäischen "Basic Regulation" steht, die die Bedingungen für Deine Lizenz regelt.

Das alles gilt übrigens auch dann, wenn der Flieger D-E...-registriert ist!

Was in der Praxis gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt...

26. Mai 2020: Von Dirk Bergner an Tobias Schnell

Danke, Tobias, für die Erläuterungen. Genau das Puzzleteil hat noch gefehlt. Das erleichtert mir zumindest zu erkennen, wo es um klare oder interpretationsfähige Regelungen geht und was einfach so ist, weil es eben so gemacht wird ;)


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