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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. November 2019: Von JBeck an Achim H.

Moin Achim,

vielen Dank für diese super-schnelle kompetente Antwort.

Vielleicht noch eines:

3) Wenn ich als Deutscher mit einem Flugzeug aus Schweiz oder sonstigem Non-Eu-Land TEMPORÄR einfliege, ist ja erst mal keine Einfuhr-Umatzsteuer der EU entrichtet. Wie wird das gehandhabt? Müssen nicht z.B. N-reg Flieger immer die Verzollungsnachweise mit sich führen?

>Wenn sie nicht dauerhaft in der EU sind, müssen sie nicht verzollt werden. Es muss keine Anmeldung/Deklaration >erfolgen. Bei einer Kontrolle müsste man diesen Umstand glaubhaft machen.

Das würde für mich erklären, wie Schweizer ihr Flugzeug betreiben können, welches in USA produziert, aber nie in der EU eingeführt wurde. Sie also keine Einfuhr-USt. entrichtet haben.

Erklären die dann zB. in EGPC bei der ersten Landung, daß Sie nur auf der Durchreise sind und nicht in der EU bleiben?

viele Grüße,

Yogi

21. November 2019: Von Achim H. an JBeck

In EGPC fragt niemand nach irgendwas, so wie auch in 99,9% der Fälle an anderen Flughäfen. Man fliegt einfach, so wie man mit dem Auto einfach über die Grenze fährt und wenn man kontrolliert wird, erläutert man die Umstände.

Würde ich ein Flugzeug von USA nach Europa importieren, würde ich an meinem Heimatplatz EDDS den Zoll vorab informieren und einfach mit Zwischenstopps dorthin fliegen. Gäbe es eine Kontrolle unterwegs, würde ich erläutern, dass es nur technische Stopps sind auf dem Weg nach EDDS. Der UK-Zoll ist sowieso der zahmste von allen.

21. November 2019: Von Guido Frey an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin kein Zollexperte, weswegen das folgende mit deutlicher Vorsicht zu betrachten ist.

Jedoch gibt es nach meinem Wissen sogar ein offizielles Verfahren, um Waren, in diesem Fall Flugzeuge, von ihrem Ankunftsort in der EU legal zu ihrem Ort der Verzollung bringen zu können. Dies heißt Unionsversandverfahren T1. Hierbei wird am ersten Landeort in der EU ein entsprechendes Formular beim Zoll abgegeben und erst am endgültigen Zielort in der EU findet dann die abschließende Verzollung statt.

Ich kenne das ganze aber nur vom Hörensagen und kann deswegen mit keinerlei praktischer Erfahrung dazu dienen.

21. November 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Guido Frey

Ich habe 2016 beim Import einer C421 aus den USA die Einfuhr via Formular T1 bei der ersten Landung in der EU erklärt. Das war, wie so häufig in solchen Fällen, Wick. Die kennen das dort und helfen auch. Zoll in EDDS (Homebase) war informiert und die haben mich auch dort nach der Landung gleich empfangen. War alles entspannt. Die nachfolgende Erklärung der Einfuhr am nächsten Tag beim Zollamt erfolgte ohne Zuhilfenahme einer Spedition. Das erfordert ein genaues Studium der Regularien.


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