1) angeblich sind private Kleinflugzeuge bei EU-Import Zollbefreit. Ist das richtig und hat das jemand vielleicht sogar eine Quellenangabe?
Also ein Kauf in der Schweiz oder USA wäre damit ohne Zoll-Abgabe möglich?
Korrekt, ein Zivilflugzeug hat 0% Zoll. Ist so in der Datenbank vermerkt.
https://www.zolltarifnummern.de/2019/8802
https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=en&SimDate=20191121&Area=&MeasType=&StartPub=&EndPub=&MeasText=&GoodsText=&op=&Taric=8802&search_text=goods&textSearch=&LangDescr=en&OrderNum=&Regulation=&measStartDat=&measEndDat=
2) Einfuhr-Umsatztsteuer ist aber in jedem Fall fällig? Richtet die sich nach dem Eigentümer-Land oder nach dem Stationierungs-Ort?
Ja, es richtet sich nach dem ersten Land, in dem das Flugzeug zur Einfuhr in die EU landet. Daher sollte man vielleicht nicht in Ungarn landen (27%), sondern lieber in Deutschland (19%) oder Luxemburg (17%, einziges Land, das geringere EUSt als Deutschland hat aber die sind gestopft und Deutschland kann das Geld besser gebrauchen). Auf jeden Fall ist der Zoll zu benachrichtigen, am besten vorab.
3) Wenn ich als Deutscher mit einem Flugzeug aus Schweiz oder sonstigem Non-Eu-Land TEMPORÄR einfliege, ist ja erst mal keine Einfuhr-Umatzsteuer der EU entrichtet. Wie wird das gehandhabt? Müssen nicht z.B. N-reg Flieger immer die Verzollungsnachweise mit sich führen?
Wenn sie nicht dauerhaft in der EU sind, müssen sie nicht verzollt werden. Es muss keine Anmeldung/Deklaration erfolgen. Bei einer Kontrolle müsste man diesen Umstand glaubhaft machen.