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Flugzeugkauf | Import von Non-EU Flugzeugen  
21. November 2019: Von JBeck 

Moin,

ich habe Fragen zum Import von Non-EU-Flugzeugen:

1) angeblich sind private Kleinflugzeuge bei EU-Import Zollbefreit. Ist das richtig und hat das jemand vielleicht sogar eine Quellenangabe?
Also ein Kauf in der Schweiz oder USA wäre damit ohne Zoll-Abgabe möglich?

2) Einfuhr-Umsatztsteuer ist aber in jedem Fall fällig? Richtet die sich nach dem Eigentümer-Land oder nach dem Stationierungs-Ort?

3) Wenn ich als Deutscher mit einem Flugzeug aus Schweiz oder sonstigem Non-Eu-Land TEMPORÄR einfliege, ist ja erst mal keine Einfuhr-Umatzsteuer der EU entrichtet. Wie wird das gehandhabt? Müssen nicht z.B. N-reg Flieger immer die Verzollungsnachweise mit sich führen?
Vielen Dank für ein paar klärende Infos.

Yogi

21. November 2019: Von Achim H. an JBeck Bewertung: +1.00 [1]

1) angeblich sind private Kleinflugzeuge bei EU-Import Zollbefreit. Ist das richtig und hat das jemand vielleicht sogar eine Quellenangabe?

Also ein Kauf in der Schweiz oder USA wäre damit ohne Zoll-Abgabe möglich?

Korrekt, ein Zivilflugzeug hat 0% Zoll. Ist so in der Datenbank vermerkt.

https://www.zolltarifnummern.de/2019/8802

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/measures.jsp?Lang=en&SimDate=20191121&Area=&MeasType=&StartPub=&EndPub=&MeasText=&GoodsText=&op=&Taric=8802&search_text=goods&textSearch=&LangDescr=en&OrderNum=&Regulation=&measStartDat=&measEndDat=

2) Einfuhr-Umsatztsteuer ist aber in jedem Fall fällig? Richtet die sich nach dem Eigentümer-Land oder nach dem Stationierungs-Ort?

Ja, es richtet sich nach dem ersten Land, in dem das Flugzeug zur Einfuhr in die EU landet. Daher sollte man vielleicht nicht in Ungarn landen (27%), sondern lieber in Deutschland (19%) oder Luxemburg (17%, einziges Land, das geringere EUSt als Deutschland hat aber die sind gestopft und Deutschland kann das Geld besser gebrauchen). Auf jeden Fall ist der Zoll zu benachrichtigen, am besten vorab.

3) Wenn ich als Deutscher mit einem Flugzeug aus Schweiz oder sonstigem Non-Eu-Land TEMPORÄR einfliege, ist ja erst mal keine Einfuhr-Umatzsteuer der EU entrichtet. Wie wird das gehandhabt? Müssen nicht z.B. N-reg Flieger immer die Verzollungsnachweise mit sich führen?

Wenn sie nicht dauerhaft in der EU sind, müssen sie nicht verzollt werden. Es muss keine Anmeldung/Deklaration erfolgen. Bei einer Kontrolle müsste man diesen Umstand glaubhaft machen.

21. November 2019: Von JBeck an Achim H.

Moin Achim,

vielen Dank für diese super-schnelle kompetente Antwort.

Vielleicht noch eines:

3) Wenn ich als Deutscher mit einem Flugzeug aus Schweiz oder sonstigem Non-Eu-Land TEMPORÄR einfliege, ist ja erst mal keine Einfuhr-Umatzsteuer der EU entrichtet. Wie wird das gehandhabt? Müssen nicht z.B. N-reg Flieger immer die Verzollungsnachweise mit sich führen?

>Wenn sie nicht dauerhaft in der EU sind, müssen sie nicht verzollt werden. Es muss keine Anmeldung/Deklaration >erfolgen. Bei einer Kontrolle müsste man diesen Umstand glaubhaft machen.

Das würde für mich erklären, wie Schweizer ihr Flugzeug betreiben können, welches in USA produziert, aber nie in der EU eingeführt wurde. Sie also keine Einfuhr-USt. entrichtet haben.

Erklären die dann zB. in EGPC bei der ersten Landung, daß Sie nur auf der Durchreise sind und nicht in der EU bleiben?

viele Grüße,

Yogi

21. November 2019: Von Achim H. an JBeck

In EGPC fragt niemand nach irgendwas, so wie auch in 99,9% der Fälle an anderen Flughäfen. Man fliegt einfach, so wie man mit dem Auto einfach über die Grenze fährt und wenn man kontrolliert wird, erläutert man die Umstände.

Würde ich ein Flugzeug von USA nach Europa importieren, würde ich an meinem Heimatplatz EDDS den Zoll vorab informieren und einfach mit Zwischenstopps dorthin fliegen. Gäbe es eine Kontrolle unterwegs, würde ich erläutern, dass es nur technische Stopps sind auf dem Weg nach EDDS. Der UK-Zoll ist sowieso der zahmste von allen.

21. November 2019: Von Guido Frey an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin kein Zollexperte, weswegen das folgende mit deutlicher Vorsicht zu betrachten ist.

Jedoch gibt es nach meinem Wissen sogar ein offizielles Verfahren, um Waren, in diesem Fall Flugzeuge, von ihrem Ankunftsort in der EU legal zu ihrem Ort der Verzollung bringen zu können. Dies heißt Unionsversandverfahren T1. Hierbei wird am ersten Landeort in der EU ein entsprechendes Formular beim Zoll abgegeben und erst am endgültigen Zielort in der EU findet dann die abschließende Verzollung statt.

Ich kenne das ganze aber nur vom Hörensagen und kann deswegen mit keinerlei praktischer Erfahrung dazu dienen.

21. November 2019: Von Maximilian Hollerbach an JBeck

Guten Tag,

ich habe ein Flugzeug von USA nach Deutschland vor 4 Monaten eingefügt und habe 2 Prozent Zoll bezahlt und die 19 Prozent Umsatzsteuer.

Mit dem Zoll zu diskutieren ist wie .... ihr wisst schon

21. November 2019: Von Andreas KuNovemberZi an Guido Frey

Ich habe 2016 beim Import einer C421 aus den USA die Einfuhr via Formular T1 bei der ersten Landung in der EU erklärt. Das war, wie so häufig in solchen Fällen, Wick. Die kennen das dort und helfen auch. Zoll in EDDS (Homebase) war informiert und die haben mich auch dort nach der Landung gleich empfangen. War alles entspannt. Die nachfolgende Erklärung der Einfuhr am nächsten Tag beim Zollamt erfolgte ohne Zuhilfenahme einer Spedition. Das erfordert ein genaues Studium der Regularien.

21. November 2019: Von T Knigge an JBeck

Moin,

ich habe 2017 ein Lfz. von der Schweiz nach Deutschland importiert.
Dabei kann ich Achims Infos bestätigen.
Zur Durchführung möchte ich noch folgende Info beitragen:

Es gibt eine Zoll-Hotline - die ist sehr empfehlenswert.
Die Verzollung ist per Internet anzumelden - das Benutzerinterface ist einigermaßen beherrschbar (ob es ohne Anmeldung Schwierigkeiten gibt, weiß ich nicht).
Meine Einfuhr habe ich in EDDS gemacht. Was mir nicht bewusst war: am Wochenende ist die personelle Besetzung eher auf Touristen spezialisiert und sie haben mit der EDV gekämpft, aber am Ende hat alles geklappt und alle Beteiligten waren trotz aller Herausforderungen sehr freundlich und angenehm.

Zum Thema Zoll habe ich viel frustrierendes gelesen - hier kann ich sagen, dass alle sehr freundlich und hilfsbereit waren und ich keine unangenehme Überraschung erlebt habe.
Bei Interesse an Details gerne eine PN..

Viel Erfolg!!

TK

25. November 2019: Von JBeck an T Knigge

einen ganz herzlichen Dank Euch allen für die Tipps!

Yogi


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