Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

12. Mai 2017: Von Achim H. an Wolff E.

Die nächste Sau, die durchs Dorf kommt, heißt dann Brexit :-) Ich werde vermutlich mit der Zulassung in der EU bleiben wollen, das hat einige Vorteile. Sprich G-Aufkleber abziehen und mit Part-ML zurück nach Braunschweig.

G-reg hat mir gut gefallen bisher. Man bezahlt hohe Gebühren aber dann haben die auch Zack und sind kommunikativ. Ein paar Vorteile hat es, z.B. muss man keine regelmäßige Wägung machen und die Detailvorschriften für die Avioniknachprüfung sind weniger strikt.

Der größte Vorteil ist, dass es sehr wenig Kontrolleure "meiner" CAA an den Stellen gibt, wo ich mich meist aufhalte. LBA-Kontrolleure können nur sehr kursorisch tätig werden. Nicht dass ich jemals ein Problem hatte aber ein Vorteil ist es definitiv.

12. Mai 2017: Von  an Achim H.

Befürchtest Du nun doch, nach dem BREXIT nicht bei G-reg/CAA bleiben zu können?

Es gibt noch andere Alternativen: OK (Tschechien), und vielleicht auch 9A, Kroatien. Vor allem in Kroatien ist die Behörde wirklich klein, vielleicht gut ... Werde ich mal über einen befreundeten Piloten dort prüfen.

12. Mai 2017: Von Wolff E. an Achim H.

Achim, meinst du dass ELA II wirklich so praktisch wird wie FAA Zulassung?

12. Mai 2017: Von Achim H. an Wolff E.

Es gibt keine wirklich großen Unterschiede zwischen Part-ML und N-reg, wenn man von fehlenden STCs absieht.

Ich möchte mein Flugzeug in der EU zulassen, so kann ich weiterhin von meinem Platz ohne Zoll aus der EU fliegen und benötige nur beim Rückflug eine Zwischenlandung. Auch ist die Umregistrierung auf N-reg mit dem Besuch eines Inspektors verbunden und man weiß nie, wer da kommt und wie der drauf ist. Wer an einem 40 Jahre alten Kübel was finden möchte, der findet etwas. Auch törnt mich das Trust-Modell ab, mein Flieger ist mein Flieger, da muss kein staatlich subventionierter Strohmann Geld kassieren. N-reg ist gut, wenn das Flugzeug bereits N-reg ist.

Auch möchte ich mich von CAAs fernhalten, deren Sprache ich nicht sehr gut beherrsche. Das kann sich eines Tages rächen. Die französischsprachigen CAAs sind alle Mist, bleibt in meinem Fall nur UK und Malta. Österreich ist teuer aber evtl. auch eine Option. Nur erschien mir k. u. k. immer als die einzig mögliche Steigerung an Schrecklichkeit zu preussischer Verwaltung...

12. Mai 2017: Von Roland Schmidt an Achim H.

Was ist mit den Niederlanden? Zumindest spricht man in der dortigen CAA sehr gut Englisch. Nicht zertifiziert eine sehr gute Alternative zur (nicht möglichen) deutschen Umregistrierung.

12. Mai 2017: Von  an Achim H.

Ja, verstehe ich - abe ich spreche Kroatisch, und Englisch ist in Kroatien überhaupt kein Problem.

Ich hab' schon heausgefunden, dass das wohl geht, und die Gebühren scheine sehr günstig zu sein. Registrierung ca. € 50 ... (Edit: € 23)

Für alle, die es interessiert, hier ist der Link:

https://www.ccaa.hr/english/list-of-registrated-aircraft_101/

12. Mai 2017: Von Markus Doerr an 

Befürchtest Du nun doch, nach dem BREXIT nicht bei G-reg/CAA bleiben zu können?

Definitiv. Ich werde auch ausflaggen. Lizenz und Flieger.

So wie die hier drauf sind, wollen die nichts mehr mit der EU Gerichtsbarkeit zu tun haben, damit ist es auch nicht möglich ein EASA Staat zu bleiben, oder wieder zu werden.

Die Hetze in den UK Foren und der Fliegerpresse auf die EASA hat auch gut eingeschlagen. Viele MPs wissen das GA Piloten nix mehr von EASA wissen wollen.

Schön dass es gut wird mit der EASA jetzt.

Flieger nach D und Lizenz nach Felix Austria.


7 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang