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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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2. Juli 2014: Von Torsten Grabau an Thomas Dietrich
40 h ist relativ wenig, um von einem Neu- ein Gebrauchtflugzeug zu machen.

Was mich jetzt interessieren würde ist, wie das bei Gebrauchtflugzeugen ist. Kann ich bspw. ein gebrauchtes Flugzeug in den USA kaufen, Ferry über Schottland mit T1 und dann in Luxemburg 15% Einfuhrumsatzsteuer bezahlen?

Wie ist das wenn ich rüberfliege, mir eine neue Engine einbauen lasse (Veredelung) und dann zurückkomme? Kann ich das genau so machen (T1 und ELLX)?

Wenn das nicht so wäre, wären dann nicht alle Importe, die bis 2010 mit 0% VAT über Dänemark gingen ungültig?
7. Juli 2014: Von Torsten Grabau an Torsten Grabau
Gut, habe ich halt beim Zoll nachgefragt.

Natürlich kann man Flugzeuge und auch passive Veredelung (neuer Motor, siehe oben) in einem EU-Land seiner Wahl versteuern. Hier bietet sich Luxemburg mit dem günstigsten Steuersatz von 15% an. Falls die Range nicht ausreichend ist, landet man an irgendeinem EU-Zollflugplatz, lässt sich ein T1 ausstellen und fliegt dann nach Luxemburg. Danach ist das erledigt und die Maschine ist im Free Flow in der EU.

Das mit den Neuflugzeugen oben habe ich nicht explizit nachgefragt. Ich wage es aber zu bezweifeln. Das ist nicht EU-kompatibel und höchstwahrscheinlich veraltet.
8. Juli 2014: Von Thomas Dietrich an Torsten Grabau
Thorsten, EU Recht und nationales Steuerrecht sind schlimmer als jedes Bordell im Mittelalter.

Überall stinkts, gar nichts passt und überall sitzt die Pest.

Auch Neuwagen ( bis 6 Mo nach der ersten Inbetriebnahme und nicht weniger als XXX Km ) und das ist um $ 1b des USt Gesetztes der BRD definiert, müssen in der BRD versteuert werden. Eine im EU Aussland bezahlte MWst wird nicht anerkannt.

Lass es Dir besser vom Zoll schriftlich geben.
8. Juli 2014: Von Torsten Grabau an Thomas Dietrich
Habe ich, allerdings eben nicht für Neufahrzeuge/flugzeuge. Es kann natürlich sein, dass es hier Sonderregeln gibt. Es gibt ja auch diesen Re-Import Markt für EU-Neufahrzeuge usw.

Aber meine Frage bezog sich rein auf Gebrauchtflugzeuge bzw. passive Veredelung dieser im Nicht-EU-Ausland. Hier kann ich frei wählen, in welchem EU-Land ich die MwSt zahle und auf dem Weg dorthin ein T1 in Anspruch nehmen. Danach ist die Maschine im freien Verkehr. Der Unterschied von 4% zwischen Luxemburg und Deutschland kann bei einem Privatkauf schon erheblich was ausmachen. Das sind einige Tankfüllungen.

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