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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. Juli 2014: Von Torsten Grabau an Thomas Dietrich
Habe ich, allerdings eben nicht für Neufahrzeuge/flugzeuge. Es kann natürlich sein, dass es hier Sonderregeln gibt. Es gibt ja auch diesen Re-Import Markt für EU-Neufahrzeuge usw.

Aber meine Frage bezog sich rein auf Gebrauchtflugzeuge bzw. passive Veredelung dieser im Nicht-EU-Ausland. Hier kann ich frei wählen, in welchem EU-Land ich die MwSt zahle und auf dem Weg dorthin ein T1 in Anspruch nehmen. Danach ist die Maschine im freien Verkehr. Der Unterschied von 4% zwischen Luxemburg und Deutschland kann bei einem Privatkauf schon erheblich was ausmachen. Das sind einige Tankfüllungen.

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