Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. Februar 2019: Von Sven K. an Malte Höltken

Aber wieso geht das in Österreich, und wäre es machbar, die mit OE-Reg. in Deutschland VFR-N und IFR zu fliegen?

8. Februar 2019: Von  an Sven K.

Das geht da auch nicht - ich vermute mal, dass die betreffende Schule Teile der IFR-Grundausbildung bei VFR-Flügen macht (was durchaus sinnvoll ist).

8. Februar 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an Sven K.

Diese WT9 wird für "Grundschulung IFR" eingesetzt, von IFR Zulassung steht nichts auf der Website.

8. Februar 2019: Von Sven K. an Flieger Max L.oitfelder

OK, dann ist das für mich geklärt, danke Euch.

Bleibt die Frage, ob man eine Einzelstückzulassung IFR-fähig bekommt, idealerweise nachträglich, wenn man also nicht selber der Erbauer ist, sondern das Flugzeug gebraucht erwirbt.

8. Februar 2019: Von Alexander Callidus an Sven K.

Das Thema kommt immer wieder. Natürlich geht das, der Aufwand geht dann eben in Richtung Zulassung. Die Schweizer haben es einmal gemacht. In Schweden und Luxemburg geht es, in GB sind sie dabei, einzelne Modelle zuzulassen. Irland oder Island war ein weiteres Land...

8. Februar 2019: Von Martin W. an Sven K.

Servus Sven,

In Österreich ist dies schon immer möglich. Bis jetzt hat es aber nur einmal wer mit einer Lancer Super ES durchgezogen.

Du darfst dafür nur Zertifizierte Komponenten (Motor, Avionik, Autopilot, ...) verwenden. Also mit G3X Touch geht es (noch) nicht. Du bekommst von der Behörde zuätzliche Nachweise als bei der einfachen Musterüberprüfung auferlegt. Im Endeffekt muss du fast alles aus der CS23 nachweisen können. Was mal Schnell aus einer RV7 einen 500k Flieger macht.

Das mit WT9 wurde ja schon geklärt, diese ist nur VFR Day zugelassen.

8. Februar 2019: Von Tobias Schnell an Martin W.

Das doofe ist ja auch, dass so eine Zulassung nur im jeweiligen Staat gilt, oder? Und wer braucht ein IFR-Flugzeug, das Landesgrenzen nicht oder nur im Einzelfall überfliegen darf...

8. Februar 2019: Von Martin W. an Tobias Schnell

Das kommt drauf an ob die ECAC Recommendation INT.S/11-1 der einzelnen Länder implementiert wurde bzw. In welchem Umfang. VFR sollte eigentlich größtenteils möglich sein. Weiters besteht noch die möglichkeit eines Permit to Fly. Für alles andere benötigt man eine Sondergenehmigung der einzelnen Länder.

9. Februar 2019: Von Roland Schmidt an Tobias Schnell

Das doofe ist ja auch, dass so eine Zulassung nur im jeweiligen Staat gilt, oder? Und wer braucht ein IFR-Flugzeug, das Landesgrenzen nicht oder nur im Einzelfall überfliegen darf...

Grundsätzlich gilt die IFR-Zulassung (nur) im jeweiligen Zulassungsland. Sie wird allerdings auch manchmal von anderen Ländern anerkannt. Wenn du beispielsweise die Einflugerlaubnis für ein N-registriertes Selbstbauflugzeug für Deutschland vom LBA erhältst, erstreckt sich diese ggf. auch auf den IFR-Betrieb.

Widersinniger Weise ist in der allgemeinen Einflugerlaubnis für alle in ECAC-Ländern zugelassenen Selbstbauflugzeuge die VFR-Tag-Limitierung drin. Diese Diskriminierung ist offenbar keine Absicht gewesen und die Regelung ist überhaupt nicht stimmig. Ob so etwas vor Gericht standhielte? Wird aber wahrscheinlich auch niemand einklagen...

Grundsätzlich hast du recht - legales IFR-Fliegen mit Selbstbauflugzeugen über Ländergrenzen in Europa ist nur etwas für Leidensfähige :-)


9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang