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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. November 2012: Von Karl Lehmann an Flieger Max Loitfelder
Hallo Markus,

natürlich muss ich dir recht geben, dass ich bei den "gewerblichen Einmots" in der Schweiz von Turboprops rede (keine Kolbenschüttler, bzw Kolbenschüttler nur VFR). Mit dem "CPL" habe ich nur auf ein Post von oben geantwortet. Natürlich muss ein AOC bzw eine Betriebsgenehmigung vorhanden sein. Für mich sind das aber zwei Paar Schuhe. Ich habe diese Aussage bezüglich CPL so verstanden, dass ein Pilot mit einem CPL nicht innerhalb eines AOC gewerblich fliegen darf, und diese Aussage wäre falsch.

So long, liebe Grüße,

euer Koarl

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