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... leider ist es so, daß die Aufstiegskandidaten bei uns voll in die Steuer-Schere fallen, während die, die schon "oben" sind, jede Menge Vergünstigungen nutzen können und dürfen. Das Theater um Frau Staatsanwalt aus Bochum überrascht mich auch nicht wirklich - der Fall Z. & Co. ist politisch (parteifinanziell) unliebsam, also wird er hintertrieben.
Der Deutsche der so denkt wie der Chinese, sieht sich mit 100.000 Bürokraten konfrontiert*. Aber im Gegensatz zum Chinesen kann er diese Bürokraten weder schmieren, noch sehen es diese als Pflicht an, der heimischen Wirtschaft im Zweifelsfall den Vorzug zu geben.
Aber wir werden schon wieder OT. Nicht, daß uns noch jemand rügt ... ;-)
Gruß
StefanJ
* Damit es nicht zu OT wird, zwei Beispiele: Letztes Jahr hat ein Segelfluggelände nach fast 4 Jahren Bearbeitungszeit endlich die UL-Genehmigung von befristet auf unbefristet erweitert bekommen. Vorher mußte das OK der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) eingeholt werden. O-Ton des Sachbeariters: Er habe sich das mal angeschaut an einem Samstag, da würden doch tatsächlich Segelflugzeuge im Landschaftsschutz- und FFH-Gebiet herumstehen. Nein, das kann er nicht gutheißen ... Zweites Beispiel, ein Verein im Norden hatte vor ca. 50 Jahren sein Gelände vom Eigentümer (Kreis) "auf Lebenszeit zur Nutzung überlassen" bekommen. Als Gegenleistung wurde das Gelände ökologisch angemessen gepflegt. Das sind daher die letzten zusammenhängenden Hektar Trockenmagerrasen in der ganzen Gegend. Neuer Referent in der unteren Naturschutzbehörde (will sich beweisen), einseitige Kündigung der alten Regelung, dafür jetzt gesalzene Pacht zu zahlen und umfangreiche detaillierte Auflagen einzuhalten. Ökologisch pflegen auf eigene Kosten müssen die natürlich weiterhin. Das ist der Dank des Vaterlandes für eigenmächtigen (sprich nicht bürokratisch veranlaßten und überwachten) tätigen Naturschutz.
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und warum haben die vereinsmitglieder bzw. vorstand diesen experten nicht verklagt, amtshaftungsklage, schadensersatz, dienstaufsichtsbeschwerde, mindestens 2 jeden tag, und die stehen in der L-akte drin.......da wären mir eine menge schweinereien eingefallen, um den typen das leben schwer zu machen.....steinbrucherfahrungen unter gleichgesinnten prägt eben..
mfg ingo fuhrmeister
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Sie sagen es...ist der Aktenkeller erstmal voll und im Büro auch kein Platz mehr,rudert man schon zurück,mit ähnlichem Wortlaut wie folgt:
"Nach eingehender Prüfung ihres Anliegens,sind wir zu dem Schluß gekommen das einer erneuten Änderung des Nutzungsvertrages,wie vom ihnen gewünscht ausnahmsweise stattgegeben werden kann."
i.a Unleserlich
oder der Klassiker: Nach eingehender Prüfung müssen wir leider mitteilen,das eine Festlegung wie von ihnen gewünscht,im heutigen Recht nicht mehr Vorgesehen ist.
i.A "zu unserem Glück" Unleserlich XXX
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