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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. November 2006: Von Jan Brill an J. de Haas
oh - oh... wenn das die Kollegen von der ZUP-Brigade lesen isses aus mit der Zuverlässigkeit...


f) ich warte bis sich das Atomkraftwerk wie unter (a) beschrieben im Schutz der Nebelwand aus der Verbotszone entfernt hat. Da die AKW-ED(R)s ja nur per Verordnung erlassen werden können, wird die Verbotszone nur mit einiger Verspätung nachziehen.
Wenn das AKW dann außerhalb des ED(R) angelangt ist und der Phosphorqualm (von dem nach der XXVII. Chemikalienlagerungsverordnung ja nur eine geringe Menge gelagert werden darf) verbraucht ist, kann ich mein Vorhaben sogar vollenden ohne mich nach §62 LuftVG strafbar zu machen.
Niemals würde ich allerdings ohne eine W&B-Berechnung starten. Das wäre unverantwortlich!
###-MYBR-###


P.S. Übrigens der Unfug mit den Nebelwänden ist ein alter Hut. Kommt alle zwei Jahre aus der Versenkung, wenn irgendein Redakteur offensichtlich verzweifelt nach was Peppigem zum schreiben sucht - oder eben am 11.11. oder 1.4...

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