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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Dezember 2005: Von Intrepid an 
Meines Wissens lassen die bisher ergangenen Gerichtsurteile eine Beförderung gegen Entgelt als nicht gewerbsmäßig gelten, wenn die übrigen Parameter nicht zutreffen. Und §20 nimmt ausdrücklich die Flugzeuge mit bis zu vier Sitzplätzen (wie schon immer) aus.

Ich habe in meinen Beispielen absichtlich die Werte "1 Gast" und "50 Flüge" so weit auseinander genommen, um auf das Wesentliche zu kommen.

In meinen Augen ist ein Flug, der nur zustande gekommen ist, weil jemand mit ausdrücklich mir fliegen will und es sonst komplett sein lassen würde, nicht gewerblich.

Aber der Gedanke "es gibt so viele Menschen, die mal einen Rundflug machen wollen/könnten, und wenn sie das mit mir als Pilot machen und mir dafür einen Teil der Kosten erstatten, würde das meiner Flugerfahrung zugute kommen" und alle Aktivitäten, die daraus entstehen (Werbung, Homepage, ebay etc.) sind gewerblich.
18. Dezember 2005: Von Intrepid an Intrepid
Noch zwei Gedanken:

1. was ist mit dem Fluggast, der um die Problematik wissend ausdrücklich (vergleichbar dem Anhalter am Straßenrand, der das TAXI durchwinkt und auf kostenlose oder preiswertere Mitfahrgelegenheit aus ist) nur mit einem Privatpilot mitfliegen will?

2. was ist mit den vielen Passagieren, die im guten Glauben, alles hätte seine Ordnung (geschieht ja im Blickfeld eines "Kontrollturmes"), in ein Flugzeug steigen und nicht den blassesten Schimmer Ahnung haben, das der Pilot sich am Rande der 90-Tage-Regel bewegt. Müsste nicht ähnlich den Aushängen zum Jugendschutzgesetz in den Gaststätten an jedem Flugplatz ein Hinweis auf ein gültiges Betreiberzeugnis als Voraussetzung für einen "gekauften" Flug aushängen? Dann sollen die Passagiere selber entscheiden (können).

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