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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
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LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. August 2024: Von T. Magin an Florian Geraets Bewertung: +2.00 [2]

Es gibt tatsaechlich immer noch die dt. FSAV

https://www.buzer.de/gesetz/5956/index.htm

Die aber IMHO von EASA NCO.IDE.A.195 superseded ist. I.d.T. ist in der FSAV von einem DME die Rede. Tatsaechlich gibt es aber wohl keinen Fall, wo ein Pilot jemals dafuer belangt worden waere ohne DME geflogen zu sein. Insbesondere dann nicht, wenn er gar kein Verfahren benutzt hat, bei dem ein DME vorgeschrieben waere.

Und da Frankreich sich, genau wie Deutschland, an die EASA-Richtlinien zu halten hat, sollte es auch keinen Unterschied geben.

21. August 2024: Von Mich.ael Brün.ing an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Die FSAV ist lediglich eine Regulierung der Betriebsverfahren im dt. Luftraum und gilt damit für alle Teilnehmer im Luftraum, also z.B. auch für N-registrierte Flugzeuge. Sie ist keine generelle Ausrüstungsvorschrift für Flugzeuge im EASA-Raum, hierfür ist NCO (im Falle von SEP/MEP) relevant. Um ein Flugzeug IFR betreiben zu dürfen, ist außerdem die Musterzulassung zu beachten, denn darin muss der IFR-Betrieb auch erlaubt sein.


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