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Das neue Heft erscheint am 23. Dezember
IFR-Training mit dem Amtsgericht Langen
Lisa: Paneldesign
Ramp-Inspections – nüchtern betrachtet
Beinahe-Kollision
LVTO im privaten Flugbetrieb
Fehlerhafte Starttechnik
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. August 2024: Von Mich.ael Brün.ing an T. Magin Bewertung: +1.00 [1]

Die FSAV ist lediglich eine Regulierung der Betriebsverfahren im dt. Luftraum und gilt damit für alle Teilnehmer im Luftraum, also z.B. auch für N-registrierte Flugzeuge. Sie ist keine generelle Ausrüstungsvorschrift für Flugzeuge im EASA-Raum, hierfür ist NCO (im Falle von SEP/MEP) relevant. Um ein Flugzeug IFR betreiben zu dürfen, ist außerdem die Musterzulassung zu beachten, denn darin muss der IFR-Betrieb auch erlaubt sein.


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