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Das neue Heft erscheint am 1. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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12. Februar 2023: Von Timm H. an Jirka L.

Ja hab ich gesehen. Bringt aber nur bedingt etwas. Da ich übernachten will, brauche ich eh ein Auto. Ist aber sicher für den einen oder anderen ein guter Punkt.

12. Februar 2023: Von Hubert Eckl an Timm H.

Wir fliegen nach Leutkirch. Da gab es sogar app2drive. Evtl. verleiht auch der ortsansäßige VW-Händler.

12. Februar 2023: Von Theo Voss an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

In der Praxis war (sofern man einen Slot hatte) zumindest der Anflug und Weg zur Messe in EDNY nicht zu beanstanden. Ich bin am Samstag zurückgeflogen letztes Jahr und auch das ging (mit einigen Anpassungen vgl. den ersten Messetagen) gut. Ich werd es also dieses Jahr wieder probieren mit Slot/nach EDNY.

17. Februar 2023: Von Theo Voss an Theo Voss

Der Flughafen EDNY hat mir grade folgendes geantwortet:

Sehr geehrte Flughafennutzer,

der Flughafen Friedrichshafen hat seinen Status als „cleaner“ Flughafen auf den Status „uncleaner“ Flughafen zum 02.02.2023 umgestellt.

Nach der erfolgten Umstellung beachten sie bitte folgende Änderungen im Ablauf ihrer Abflüge mit Passagieren im abgegrenzten Bereich:

Die frühzeitige Anmeldung über einen Abflug mit Passagieren, benötigt der Flughafen nicht mehr. Sie können ihre Planung der Abreise ohne diese Meldung durchführen. Des Weiteren benötigen sie auch keine Durchsuchung ihres Luftfahrzeuges. Beide Punkte fallen für sie weg, da diese durch den Statuswechsel nicht mehr benötigt werden. Die Entscheidung bei einen Schengen Abflug, ihre abfliegenden Passagiere dennoch von der Fluggastkontrolle kontrollieren zu lassen liegt in ihrem Ermessen. Bei einem Non-Schengen Abflug mit oder ohne Passagiere wird wie gehabt, die Ausreise über die Ausreisekontrolle (Non-Schengen Gate) zwingend benötigt. Hierbei gibt es keine Änderung. Wenn sie einen Abflug benötigen der als clean gelten soll, kann kein Antrag an den Flughafen Friedrichshafen gestellt werden. Dies sieht die Gesetzgebung nicht vor.

Für ihre Ankünfte von Schengen/ Non-Schengen Luftfahrzeugen ändert sich nichts. Dieser Prozess bleibt auch nach der Umstellung vom 02.02.2023 unverändert.


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