Moin, kurzes Feedback von der EASA Safety Konferenz letzte Woche zum Thema:
1) Die EASA steht zur DTO Regelung und Vertreter der GA-Roadmap haben mehrfach betont, dass diese Training ohne vorherige Genehmigung ermögliche.
2) Im Gespräch mit zwei anwesenden dt. Landesluftfahrtbehörden auf Sachbearbeiter/Teamleiter-Ebene: Wer eine DTO deklariert kann sofort anfangen zu schulen so lange er ein genehmigtes Ausbildungsprogramm nutzt. Wörtlich: "z.B. eines das in einer ATO schonmal genehmigt wurde."
3) Es bestehen zurzeit keine Bestrebungen das Thema der Ausbildungsleiter für verschiedene Trainings-Sites genauer zu behandeln. Hier erweisen sich meine Befürchtungen aus dem vorangegangenen Artikel zumindest bislang als unbegründet. In diesen zwei Behörden wird da wohl niemand ein Fass aufmachen (Niedersachsen, Bremen).
Zwischenfazit: Wie so oft sind die Verlautbarungen der EASA und die angestrebte Umsetzung unserer Behörden im Detail unterschiedlich. Die EASA sagt es kann "gleich losgeschult" werden, die zwei im Gespräch unverbindlich befragten Landesluftfahrtbehörden sagen "ja, wenn ein genehmigtes Ausbildungsprogramm genutzt wird."
Ob das Programm von der eigenen Behörde oder von einer anderen genehmigt wurde scheint diesen beiden Landesbehörden wurscht. Das ist erfreulich und macht die Sache einfacher.
Ich würde also dringend empfehlen – wenn es in der DTO sofort losgehen soll – ein Programm von einer ATO zu nutzen oder das eigene vorab genehmigen zu lassen. Ich wüsste im Moment zwar nicht welches Interesse eine ATO haben sollte die Nutzung eines hart erarbeiteten Ausbildungsprogramms zu lizenzieren aber vielleicht fühlen sich ja Dachverbände berufen hier tätig zu werden.
viele Grüße,
Jan Brill