Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. März
Wartung: PT6-Probleme
Erinnerungen an das Reno Air-Race
Aktuelle Neuerungen für die GA in Europa
Rigging: Einmal geradeaus bitte!
Innsbruck bei Ostwind
Unfall: De-facto Staffelung am unkontrollierten Flugplatz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

10. September 2018: Von Chris _____ an Jan Brill

Ich kann nur nochmal aus dem anderen Thread wiederholen, das Vorgehen des Richters zeugt für mich von einem fragwürdigen Rollenverständnis.

In einem OWi-Prozess (der "kleine Bruder des Strafprozesses") dürfen auch Formfehler des Anwalts nicht zu Lasten des Beschuldigten gehen. Das Urteil soll sich vor allem aus der mündlichen Verhandlung ergeben. Das schriftliche Vorverfahren hat nicht den gleichen Rang wie im Zivilrecht.

Wenn der Anwalt im schriftlichen Vorverfahren den Radarplot aus Mangel an Sachkompetenz nicht kommentiert hat und nun im mündlichen Verfahren einen Experten mitbringt, so ist es ein absolutes Unding, dass dieser Experte von der Augenscheinnahme ausgeschlossen wird.

Der Richter hat, verdammt noch mal, sich auch für Argumente zu interessieren, die FÜR den Beschuldigten sprechen. Das hat er hier ja konsequent vermieden.

Dieses Verhalten des Richters spricht Bände über seine Vorbefasstheit. Ich hoffe, der Betroffene hat Lust und genug Geld, um hier in die zweite Instanz zu gehen. (Ich würde es schon aus Prinzip tun).

10. September 2018: Von Alexander Callidus an Chris _____

"Wenn der Anwalt im schriftlichen Vorverfahren den Radarplot aus Mangel an Sachkompetenz nicht kommentiert hat und nun im mündlichen Verfahren einen Experten mitbringt, so ist es ein absolutes Unding, dass dieser Experte von der Augenscheinnahme ausgeschlossen wird."

Wenn die Konstellation so sein sollte, kann ich nur John Lennon aus Hi-Hi-HIlfe zitieren: "welchen Beruf haben Sie denn geschwänzt?"

10. September 2018: Von Florian S. an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]
Beitrag vom Autor gelöscht
10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +2.00 [2]

"Und natürlich ist es so - und muss es so sein - dass Fehler des Anwalts zu Lasten des Mandanten gehen."

War ja wieder mal klar, Florian. Überlastung der Gerichte als Argument, jemandem Unrecht zu tun. In einem Rechtsstaat. Merkst du es eigentlich selbst noch?

Schnelles Googeln bringt zB das hier

"Der VerfGH sieht es – zutreffend – als eine unzulässige Verkürzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör an, wenn strafgerichtliche Beschlüsse, wie hier eine Wiedereinsetzung nach versäumtem Einspruch im Strafbefehlsverfahren, einem anwaltlich vertretenen Angeschuldigten den Zugang zum Gericht derart verwehren, dass seine eigenen Anträge sowie die Anträge seines Verteidigers als wegen Verfristung unzulässig angesehen werden, obwohl sich der Verteidiger für die ursprüngliche Verfristung im Wege einer anwaltlichen Versicherung verantwortlich gezeichnet hat. Wird der Wiedereinsetzungsantrag des Verteidigers als unzureichend gewertet, kann dies dem selbst ebenfalls Wiedereinsetzung begehrenden Angeschuldigten ebenso wenig zugerechnet werden wie die anwaltliche Fristversäumnis selbst."

Schach und Matt.

10. September 2018: Von Chris _____ an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

"Leider wird aus dem Artikel überhaupt nicht klar, wozu der Sachverständige hätte Stellung nehmen sollen. Sollte er tatsächlich anzweifeln, dass der Radarplot eine Verletzung der Freigabe durch den Piloten belegt (was imho gegeben des Flugverlaufs ziemlich absurd erscheint), dann hätte er hierzu ein Gutachten verfassen müssen."

Nochmal: der Sachverständige wurde vom Beschuldigten mitgebracht. Im Verfahren gab es Beweise zur "Inaugenscheinnahme". Der Beschuldigte und sein Anwalt durften in Augenschein nehmen (waren aber nicht kompetent), der extra mitgebrachte Experte aber nicht (weil der Richter es nicht wollte - er hätte es durchaus erlauben können, ohne die StPO damit zu verletzen, ja es wäre sogar üblich).

In meinen Augen vollkommen unsäglich. Ja, der Richter ist mE vorbefasst, und diese Meinung zu vertreten mein gutes Recht.


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang